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Digitalnetz-Ausbau hat Vorrang Scholz dämpft Hoffnungen auf deutlich höheren Wehretat

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte für mehr Geld für die Truppe plädiert. Finanzminister Scholz sieht aber woanders mehr Bedarf.

20.05.2018, 14:33

Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat Hoffnungen gedämpft, dass der Wehretat von den bei der Steuerschätzung prognostizierten zusätzlichen Einnahmen stark profitieren könnte.

"Die zehn Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre investieren wir vor allem in den Ausbau des Digitalnetzes und um Einkommen zu entlasten, die unter der Kalten Progression leiden", sagte er der "Bild am Sonntag". "Wenn wir all das geschafft haben, bleibt von den Mehreinnahmen natürlich nicht mehr allzu viel übrig für den Wehretat, die Entwicklungshilfe und andere Projekte der Koalition."

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verlangt mit Unterstützung von Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU) einen deutlich stärkeren Zuwachs für die Bundeswehr als bisher geplant. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD geeinigt, zusätzliche frei werdende Finanzmittel prioritär in die Truppe und in die Entwicklungspolitik zu stecken. Der Wehretat ist bereits jetzt der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt. Scholz hatte von der Leyens Forderungen zurückgewiesen, nach der Steuerschätzung aber höhere Ausgaben für die Bundeswehr in Aussicht gestellt - ohne jedoch einen Betrag zu nennen.

Die geplante Senkung der Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Krankenversicherung entlastet die Bürger nach Scholz' Angaben um zehn Milliarden Euro. "Wir senken für alle den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, und wir sorgen dafür, dass die Arbeitgeber wieder die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge leisten. Die beiden Beschlüsse bringen den Bürgerinnen und Bürgern fast zehn Milliarden Euro", sagte Scholz der "Bild am Sonntag". Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent zu senken, die Beiträge zur Krankenversicherung sollen ab 2019 wieder paritätisch von Arbeitgebern und -nehmern geleistet werden.