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Bundeswehr Sicherheitsüberprüfung im Militär wird verschärft

Der Militärische Abschirmdienst zählt für das vergangene Jahr 477 neue Verdachtsfälle von Rechtsextremismus. Oft bleiben Verdächtige längere Zeit unentdeckt. Das Kontrollsystem soll ausgebaut werden.

Von Carsten Hoffmann, dpa 04.03.2021, 13:36
Kay Nietfeld
Kay Nietfeld dpa

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Sicherheitsüberprüfung von Soldaten mit besonderen militärischen Fähigkeiten oder in kritischen Bereichen schnell verschärfen.

Dazu habe das Kabinett bereits am 10. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung von Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservisten beschlossen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Anlass für den Schritt - praktisch eine neue, nun vierte Stufe der Sicherheitsüberprüfungen - waren die Vorfälle im Kommando Spezialkräfte (KSK). Erwartet wird nun, dass sich der Bundestag Mitte April mit dem Gesetz befasst.

Das neue Gesetz soll für alle Soldaten in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen und besonderen militärischen Fähigkeiten gelten. Als Beispiele nennt das Ministerium Kampffertigkeiten, Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten von Sprengmitteln, militärische Taktik oder Kompetenzen für Cyberoperationen.

"Verwendungen, in denen derartige Qualifizierungen und Kenntnisse gefordert sind, sind daher als besonders sicherheitsempfindlich zu qualifizieren. Denn die Folgen eines etwaigen Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fertigkeiten könnten sehr weitreichend sein und erfordern eine noch stärkere Kontrolle", so das Ministerium.

Die Zahl neuer Verdachtsfälle von Rechtsextremismus war in der Bundeswehr im vergangenen Jahr auf 477 gestiegen (2019: 363), wie der Militärischen Abschirmdienst (MAD) intern gemeldet hat. Auch im Bereich der sogenannten Reichsbürger/Selbstverwalter nahmen die Fälle zu - von 16 im Jahr 2019 auf nun 31. Oft blieben Soldaten und vor allem auch Reservisten zu lange unter dem Radar.

Auch die Festnahme eines freiwillig Wehrdienstleistenden in Hessen am vergangenen Wochenende - gegen ihn wird wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Volksverhetzung ermittelt - war ein Zufallstreffer. Ein Hinweis aus dem privaten Umfeld führte zu der Festnahme.

Das KSK ist in den vergangenen Jahren von mehreren Skandalen erschüttert worden, bei denen es um rechtsextremistische Vorfälle ging. Im vergangenen Jahr war bei einem Kommando-Soldaten in Sachsen ein Waffenversteck gefunden worden. Dem KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr wird angelastet, dass seine Soldaten von März bis Mai vergangenen Jahres gehortete oder womöglich auch gestohlene Munition abgeben konnten, ohne dass es Konsequenzen gab.

Im Vergleich zum bisherigen Gesetz sollen Maßnahmen künftig "intensiver angewandt" werden - durch Befragungen des Soldaten oder anderer Personen sowie die Prüfung von Internetaktivitäten und sozialen Netzwerken. Vorgesehen ist, die Zeitintervalle zur Aktualisierung der Überprüfungen von 5 Jahre auf 30 Monate sowie der Wiederholungsprüfung von 10 Jahre auf 5 Jahre zu verkürzen. Die Liste der Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wird per Rechtsverordnung festgelegt.

Zudem soll im Reservistengesetz geregelt werden, dass grundsätzlich eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem entsprechenden Gesetz durchzuführen ist. Sichergestellt werden soll, dass nur diejenigen Zugang zu Kriegswaffen und Munition der Bundeswehr erhalten, bei denen etwa sicherheitserhebliche Erkenntnisse dem nicht entgegenstehen.

Über die Vorfälle im KSK und den Umgang im Verteidigungsministerium mit den Fällen will der Verteidigungsausschuss des Bundestages am 12. April in einer Sondersitzung beraten und Spitzen aus militärischer Führung und Ministerium hören. "Wir erwarten von der Sondersitzung klare Erkenntnisse, wer für die Munitionsaffäre wirklich die Verantwortung trägt", sagte die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. "Ein weiteres Hin- und Herschieben der Verantwortung werden wir nicht hinnehmen."

© dpa-infocom, dpa:210304-99-680323/4

Gesetzentwurf