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Abschiebehaft im Gefängnis SPD hält Seehofers neue Abschiebe-Regeln für wenig wirksam

Am Mittwoch will das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen, der für viel Zündstoff in der Koalition sorgt. Doch der Termin könnte auch noch platzen. Der Entwurf zielt darauf ab, mehr abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland abzuschieben.

12.04.2019, 13:54

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will, dass mehr ausreisepflichtige Ausländer Deutschland auch tatsächlich verlassen. Doch darüber, wie die Zahl der Abschiebungen erhöht werden kann, herrscht noch Uneinigkeit.

Die Minister hätten über einen Entwurf des Bundesinnenministeriums für neue Regelungen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht "intensiv verhandelt", sagte ein Sprecher des SPD-geführten Justizministeriums am Freitag. Aktuell arbeite man noch an einer finalen Version des Textes.

Am Donnerstag war der Entwurf für strengere Regeln zur Durchsetzung von Abschiebungen zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt worden. Darin heißt es etwa, wer nicht alle "zumutbaren Handlungen" vornehme, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem solle künftig unter anderem ein Bußgeld drohen.

Geplant ist, dass über diesen Entwurf und über die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erarbeitete Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes nächste Woche im Kabinett beraten werden soll. Ob das auch wirklich so kommen wird, ist aber angesichts der Kritik aus verschiedenen Lagern noch fraglich.

"Das bloße Verhängen von Bußgeldern führt zu keiner zusätzlichen Rückführung", sagte der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). "Stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren, schwere Straftäter und hartnäckige Identitätstäuscher zügig abzuschieben und denjenigen, die seit Jahren bei uns arbeiten und sich anstrengen, eine gesicherte Perspektive zu geben."

Umstritten war zuletzt auch eine von Seehofer geforderte Ausnahmeregelung, die vorübergehend eine Abschiebehaft in regulären Gefängnissen erlaubt. Das soll nun bis zum 1. Juli 2022 möglich sein - weil es aktuell bundesweit nur rund 490 Abschiebehaftplätze gibt. Allerdings sollen die Ausreisepflichtigen nicht gemeinsam mit normalen Häftlingen untergebracht werden. Ab August 2022 soll es Abschiebehaft im Gefängnis dann nur noch für Ausländer geben, die ausgewiesen werden, weil sie eine Straftat begangen haben.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Freitag, Seehofer sehe es als "großen Erfolg" an, dass das Trennungsgebot für drei Jahre ausgesetzt werden soll. Die Umsetzung dieser Maßnahme sei dann aber Sache der Länder. Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Es gibt eine akute Not an speziellen Haftplätzen für Abschiebekandidaten. Bayern und NRW sind da noch gut aufgestellt, andere Länder haben keine oder kaum Plätze." Er kritisierte, ohne die entsprechenden Plätze könnten sich "Menschen, die unser Land verlassen müssen, leicht der Abschiebung entziehen".

Das "Handelsblatt" hatte berichtet, unter den Justizministern der Länder rege sich Widerstand gegen Seehofers "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Dem Bericht zufolge haben nur Bayern und Sachsen nichts an den Vorschlägen zur Abschiebehaft im Gefängnis auszusetzen.

Einen Passus, der die Weitergabe von Informationen über bevorstehende Abschiebungen unter Strafe stellt, hatte Seehofer unter anderem auf Drängen der SPD entschärft. Auch die Grünen hatten davor gewarnt, die sogenannten Flüchtlingsräte zu kriminalisieren. Der aktuelle Entwurf stellt jetzt nur noch klar, dass Beamte bestimmte Informationen zu Abschiebungen nicht weitergeben dürfen.

Aufenthaltsgesetz in aktueller Fassung

Ein syrischer Pass wird mit einem speziellen Gerät in einem Ankunftszentrum für Asylbewerber auf Echtheit geprüft. Foto: Jens Wolf
Ein syrischer Pass wird mit einem speziellen Gerät in einem Ankunftszentrum für Asylbewerber auf Echtheit geprüft. Foto: Jens Wolf
dpa-Zentralbild
Wer nicht alle «zumutbaren Handlungen» vornimmt, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem soll künftig unter anderem ein Bußgeld drohen, so Innenminister Horst Seehofer. Foto: Bernd von Jutrczenka
Wer nicht alle «zumutbaren Handlungen» vornimmt, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem soll künftig unter anderem ein Bußgeld drohen, so Innenminister Horst Seehofer. Foto: Bernd von Jutrczenka
dpa
Ein Bamf-Mitarbeiter prüft unter UV-Licht die Echtheit eines Passes aus Syrien. Foto: Jan Woitas
Ein Bamf-Mitarbeiter prüft unter UV-Licht die Echtheit eines Passes aus Syrien. Foto: Jan Woitas
dpa-Zentralbild
Ein Bamf-Mitarbeiter nimmt in einem saarländischen Aufnahmezentrum den Fingerabdruck eines Flüchtlings. Foto: Oliver Dietze
Ein Bamf-Mitarbeiter nimmt in einem saarländischen Aufnahmezentrum den Fingerabdruck eines Flüchtlings. Foto: Oliver Dietze
dpa
Freiwillige Ausreise: Abgelehnte Asylbewerber betreten den Terminal des Kassel-Airports. Foto: Uwe Zucchi
Freiwillige Ausreise: Abgelehnte Asylbewerber betreten den Terminal des Kassel-Airports. Foto: Uwe Zucchi
dpa