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Personalmangel "Spiegel": Ministerium lockert Abschiebe-Vorschriften

27.10.2018, 12:39

Berlin (dpa) - Wegen Personalmangels hat das Bundesinnenministerium Vorschriften für die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern gelockert.

Vorerst bis Juni 2019 sollen auch Beamte der Bundespolizei, die keinen speziellen Lehrgang als "Personenbegleiter Luft" absolviert haben, auf bestimmten Charterflügen eingesetzt werden, wie der "Spiegel" am Samstag berichtete.

Die Bundespolizei finde immer weniger qualifizierte Beamte, die zu einer solchen Abschiebebegleitung bereit seien. Von rund 1000 Absolventen des Lehrgangs hatten sich zuletzt nur rund 20 für einen Abschiebeflug nach Afghanistan freiwillig gemeldet.

Das Bundesinnenministerium erläuterte dazu, es sei gewährleistet, "dass in erforderlichem Maße Begleitkräfte für Rückführungen auf dem Luftweg bereitstehen und diese ihre Aufgaben handlungs- und rechtssicher durchführen können". Angesichts des anhaltend hohen Bedarfs an begleiteten Rückführungen habe das Ministerium bis zum 30. Juni 2019 eine Ergänzung für nationale Charterflüge veranlasst.

Diese stelle sicher, dass mindestens so viele qualifizierte "Personenbegleiter Luft" wie Rückzuführende an Bord des Flugzeugs seien. Im Übrigen könnten - neben anderen Kräften wie Dolmetschern, Sanitätern und Ärzten - zusätzliche, geeignete Polizeikräfte zum Einsatz kommen.

Der "Spiegel" berichtet weiter, mit dieser Entscheidung setze sich das Ministerium über mehrere Vorschriften hinweg und gehe ein hohes Risiko ein. Die Sonderausbildung war die Folge einer Abschiebung mit tödlichem Ausgang: Im Mai 1999 wurde auf dem Flug von Frankfurt nach Khartum ein Sudanese wegen heftiger Gegenwehr derart fixiert, dass er starb. Die Obduktion ergab einen "lagebedingten Erstickungstod".