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Beharren auf eigenen Regeln Städtetag kritisiert Bayerns Blockade bei Grundsteuer-Reform

Die Reform der Grundsteuer bewegt Mieter und Hausbesitzer zugleich. Bayern will die Sache selbst regeln - doch ist das verfassungskonform?

03.05.2019, 12:03

Berlin (dpa) - Der Deutsche Städtetag hat die bayerische Landesregierung für ihre Blockade der Grundsteuer-Reform kritisiert. "Alleingänge, wie von Bayern verlangt, helfen nicht weiter", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Zeitung "Welt".

"Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer." Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) dagegen verteidigte die Position des Freistaats. Der Wirtschaftsstandort könne sonst beschädigt werden, warnte er am Freitag. Auch aus der Unionsfraktion bekam Bayern Zustimmung. Scholz müsse bei der Grundsteuer mehr Föderalismus wagen, forderte Fraktionsvize Andreas Jung. "Ermöglichung föderaler Vielfalt bei der Grundsteuer bedeutet Kompetenzen für passgenaue Lösungen."

In der Bundesregierung gibt es seit einiger Zeit Streit, wie die Grundsteuer künftig geregelt sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Deshalb hatte der Freistaat eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer verlangt.

Scholz' Pläne machten hohe Mieten noch teurer, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dem SWR. Die Grundsteuer-Reform sei Sache der Länder. Auch Jung forderte: "Olaf Scholz muss sich jetzt bewegen, sonst fährt die Reform gegen die Wand." Die Gegebenheiten zwischen Kiel und Konstanz seien unterschiedlich, "dann können es die Regelungen auch sein".

Der Städtetag dagegen forderte eine bundeseinheitliche Regelung. Das halte den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen. "Außerdem verhindert eine einheitliche Regelung, dass die Bundesländer in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten", sagte Dedy.

Derzeit bestimmen im Grunde die Kommunen die Höhe der Grundsteuer - durch Hebesätze, die die Gemeinden selbst festlegen. Jung sagte, vor diesem Hintergrund vor einem Flickenteppich durch unterschiedliche Länder-Regelungen zu warnen, sei geradezu paradox.

Laut einem Papier des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuerst die "Rheinische Post" berichtete, wäre eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder verfassungskonform. "Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen", heißt es darin. Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Scholz vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. Am 10. Mai ist beim Finanzministerium dazu eine Expertenanhörung mit Verfassungsrechtlern geplant.