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Ermittlung gegen Ex-Anwalt Urteil im Lübcke-Prozess am 1. Dezember?

Ein Polizeibeamter hat im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke von rechtsextremen Funden bei den Ermittlungen berichtet. Im Dezember könnte das Urteil fallen.

27.10.2020, 15:31

Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke könnte am 1. Dezember das Urteil fallen.

Thomas Sagebiel, Vorsitzender Richter des 5. Strafsenats Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, visierte für den 24. November die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern an - vorausgesetzt, dass die Beweisaufnahme und die Vernehmung der noch ausstehenden Zeugen und Sachverständigen planmäßig abgeschlossen werden. Am 26. November könnten dann die Verteidiger plädieren, und "am 1. Dezember könnten wir das Urteil verkünden", sagte er über die Planungen des Senats.

In dem Prozess ist der 47 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst wegen des Mordes an dem CDU-Politiker angeklagt. Er soll Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Sein früherer Arbeitskollege Markus H. muss sich wegen Beihilfe verantworten. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus.

Um Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der beiden Angeklagten ging es am Dienstag auch in der Zeugenaussage eines Kriminalpolizisten, der unter anderem über die bei Ernst und H. gefundenen Asservate und Dateien auf Rechnern und Mobiltelefonen berichtete. So sei bei Ernst nicht nur ein Autogramm eines rechtsextremen Rappers und ein Text mit antisemitischen Verschwörungstheorien gefunden worden, sondern auch Dossiers aus den "frühen Nuller Jahren" über Menschen, die in Kassel politisch aktiv waren - unter anderem den Oberbürgermeister, den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde und des Ausländerbeirats.

Die Ermittler, die mit der Durchsuchung von H's Wohnung befasst gewesen seien, hätten unter anderem Nazi-Devotionalien, Rechtsrock-Musik und Goebbels-Texte auf der Festplatte gefunden, so der Zeuge. In einem von einem neu-rechten Verlag herausgegebenen Buch sei eine Textstelle über Lübcke angestrichen gewesen. In dem Abschnitt sei es um eine Bürgerversammlung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft gegangen, die Ernst und H. 2015 besucht hatten.

Ernsts ehemaliger Verteidiger Frank Hannig hat unterdessen nun selbst juristische Probleme: Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen ihn wegen des anfänglichen Verdachts der Anstiftung zur falschen Verdächtigung, wie ein Behördensprecher sagte. Hannig soll für Ernst Teile eines Geständnisses erfunden haben. Nach einem Konflikt mit seinem Co-Verteidiger Mustafa Kaplan und auf Antrag Ernsts wurde er Mitte Juli entlassen.

Ernst hatte vor der Polizei unterschiedliche Angaben zur Tat gemacht. Nachdem er sich zunächst als Einzeltäter bezeichnet hatte, widerrief er dieses Geständnis, nachdem Hannig die Pflichtverteidigung übernommen hatte. In einer anderen Version schilderte er den Tod Lübckes als Unfall, bei dem H. die Waffe gehalten hatte. In seiner Einlassung vor Gericht gab Ernst hingegen an, er habe geschossen und H. sei ebenfalls am Tatort gewesen.

© dpa-infocom, dpa:201027-99-102228/2