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Altersversorgung Wie die Rente aktuell besteuert wird

Muss ich als Rentner jetzt Steuern zahlen? . Steuerberater standen beim Volkstimme-Telefonforum Rede und Antwort.

20.10.2015, 23:01

Ich bin verwitwet und erhalte seit August 2015 eine gesetzliche Rente. Muss ich Steuern zahlen?

Prinzipiell müssen auch Rentner Steuern zahlen. Die Höhe hängt von Ihren steuerpflichtigen Einkünften ab. Dazu zählen nicht nur Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern auch weitere Einnahmen z. B. Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Wenn allerdings Ihre Jahreseinnahmen unterhalb des aktuellen Grundfreibetrages liegen, können Sie sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.

Wie hoch sind aktuell der Grundfreibetrag und der Besteuerungsanteil der Rente?

Seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 hängt der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Er steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte, anschließend um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100 Prozent im Jahr 2040. Für Neurentner im Jahre 2015 gilt, dass 70 Prozent ihrer Einkünfte steuerpflichtig sind, sofern sie den Grundfreibetrag von 8 472 Euro für Einzelpersonen bzw. 16 944 Euro für Ehepaare übersteigen. Der restliche, steuerfreie Teil der Alterseinkünfte wird als Rentenfreibetrag vom Finanzamt festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente.

Meine Frau und ich beziehen schon seit über zehn Jahren Rente. Gilt der neue Grundfreibetrag auch für uns?

Ja. Der gestiegene Grundfreibetrag gilt auch für die sogenannten Bestandsrentner, deren Einkünfte zu 50 Prozent besteuert werden. Wenn Sie als verheiratetes Paar Einkünfte von über 16 944 Euro erzielen, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung vepflichtet.

Ich beziehe seit Anfang des Jahres eine Altersrente. Ich habe allerdings noch Nebeneinkünfte in Höhe von etwa 80 000 Euro aus selbständiger Tätigkeit und Pachteinnahmen. Kann ich die Steuererklärung noch selber machen, oder brauche ich einen Steuerberater? Und wo finde ich einen Berater in meiner Wohnortnähe?

Eine Steuererklärung kann man immer selber machen. Insbesondere bei hohen Einkünften, wie in Ihrem Fall, empfieht sich eine Beratung. Vereine der Lohnsteuerselbsthilfe sind für Selbständige nicht zuständig. Steuerberater können Ihnen helfen dabei, Ansprüche auf Steuerminderungen zu ermitteln. Eine Übersicht über Steuerberater in Wohnortnähe finden Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und über den Dachverband der Steuerberaterverbände (www.dstv.de).

Ich bin alleinstehender Neurentner und habe eine monatliche Rente von 1100 Euro. Muss ich darauf Steuern zahlen?

Sie haben jährliche Einnahmen aus der Rente von 13 200 Euro. Wenn Sie die Rente 2015 erstmalig beziehen, bleiben 30 Prozent davon steuerfrei. Das sind 3960 Euro. Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen von 9240 Euro. Damit liegen Sie über dem Grundfreibetrag von 8472 Euro. Der Freibetrag des ersten Rentenjahres (3960 Euro) bleibt über die gesamte Rentenlaufzeit festgeschrieben. Künftige Erhöhungen der gesetzlichen Rente sind jedoch in voller Höhe steuerpflichtig.

Meine Mutter bezieht nur eine kleine Rente von monatlich 860 Euro. Sie hat Zinseinnahmen von 500 Euro. Muss sie sich jedes Jahr erneut von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen?

Ihre Mutter kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese befreit bis zu drei Jahre lang von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Eine vorliegende Nichtveranlagungsbescheinigung kann Ihre Mutter bei ihrer Bank einreichen. Damit entfällt die Besteuerung der Zinsen durch die Bank.

Mein Mann und ich waren bislang von der Steuer befreit. In diesem Jahr wurden wir vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Tatsächlich liegen wir mit unseren Einkünften weiterhin darunter. Müssen wir dennoch auf das Schreiben des Finanzamts reagieren?

Ja, wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, müssen Sie darauf reagieren. Bei geringen Einkünften können Sie aber einen Antrag auf Verzicht zur Abgabe der Steuererklärung ausfüllen.

Welche Werbungskosten-Pauschbeträge berücksichtigt das Finanzamt in der Steuererklärung 2015?

Neben dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro ist das auch ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.

Meine Mutter bezieht seit einem halben Jahr die Mindestrente. Sie hat aber noch einen kleinen Nebenjob, in dem sie ca. 500 Euro verdient. Ist sie damit steuerpflichtig?

Hinsichtlich der Besteuerung von Nebeneinkünften gelten für Rentner prinzipiell die gleichen Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Ihre Mutter ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Meine Frau und ich beziehen seit 2004 Altersrente. Wir hatten 2015 eine Rente von 36 000 Euro. Müssen wir eine Steuererklärung machen?

Sie müssen feststellen, wie hoch Ihre gemeinsame Rente im Jahr 2005 war. Von diesem Betrag sind 50 Prozent steuerpflichtig und 50 Prozent steuerfrei. Dieser Betrag ist festgeschrieben über die gesamte Rentenlaufzeit. Wir unterstellen bei Ihnen 16 000 Euro als steuerfreien Teil im Jahr 2005. Ihre jetzige Rente beträgt 36 000 Euro. Davon ziehen Sie den steuerfreien Betrag aus dem Jahr 2005 ab. Damit sind wir bei 20 000 Euro. Somit sind Sie über dem Grundfreibetrag von 16 944 Euro und steuerpflichtig. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten können das steuerpflichtige Einkommen mindern. Das gleiche gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, Versicherungsaufwendungen und Spenden. Als Rentner können Sie etliche Steuervorteile nutzen. Steuerberater können Ihnen bei der Nutzung dieser Steuervorteile helfen.