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Änderungen 2016 Zuschuss für Meister-Lehrgang steigt

Haushalte mit geringen Einkommen erhalten ab 1. Januar mehr Mietzuschuss. BaföG und Meister-BAföG steigen.

28.12.2015, 23:01

Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden.

Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt sie auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird die BIC dann nur noch bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (etwa in die Schweiz oder Monaco).

Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Bankkonto haben – auch Obdachlose und Flüchtlinge. Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält. Bisher gab es in Deutschland nur eine freiwillige Selbstverpflichtung für Banken. Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat könnten im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. 

Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Dispozinsen geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, aber noch nicht endgültig verabschiedet. Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Die aktuellen Zinssätze müssen im Internet veröffentlicht werden.

Die unter den Niedrigzinsen leidenden Bausparkassen dürfen ihre Geschäfte ausweiten. Neben ihrem Kerngeschäft können sie verstärkt auch gewöhnliche Baudarlehen vergeben. Ferner erhalten sie die Möglichkeit, Hypothekenpfandbriefe auszugeben und einen Teil ihres Vermögens in Aktien anzulegen. Für den einzelnen Bausparer ändert sich nichts.

Für Versicherungsunternehmen gelten EU-weit schärfere Eigenkapitalregeln. Nach den am 1. Januar in Kraft tretenden neuen Regeln („Solvency II") richtet sich ihr Kapitalbedarf weit stärker als bisher nach den Risiken, die Versicherer mit ihren langfristigen Verpflichtungen eingehen.

Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden laut Verbraucherzentralen die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung könnten dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohne, könne maximal 537 Euro BAföG beziehen.

Die Zuschüsse für Handwerker während ihrer Fortbildung zum Meister werden nach Angaben der Verbraucherzentralen ab 1. August 2016 angehoben. Die Höchstbeträge zum Unterhalt steigen demnach für Alleinstehende von 697 auf 760 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind klettere der Fördersatz von 1222 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Für Alleinerziehende werde er von 907 auf 1003 Euro angehoben; außerdem erhielten sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung von 130 Euro.

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Januar an mehr Mietzuschuss. Während an einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldanspruch im Jahr 2012 noch durchschnittlich 112 Euro pro Monat gezahlt wurden, steigt dieser Betrag jetzt auf durchschnittlich 186 Euro. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt.

Viele Netzbetreiber werden nach Angaben der Verbraucherzentrale 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steige die Ökostromumlage. Zwar sinken die Preise an der Strombörse, unter dem Strich werde Strom aber wohl für viele Haushalte teurer.

Vom 1. Januar 2016 an müssen sich Verbraucher in Deutschland erneut an höhere Briefpreise und neue Briefmarken gewöhnen. Es steigen unter anderem das Briefporto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) von 62 Cent auf 70 Cent und der Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40 auf 2,60 Euro. Ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland wird künftig 2,50 Euro kosten statt der bisherigen 2,15 Euro.

Vom 30. April 2016 an wird nach Angaben der Verbraucherzentralen Telefonieren und Surfen in der EU erneut billiger. Die Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) würden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürften dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

*Diese Gesetzespläne sind noch nicht endgültig verabschiedet.