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Helfen ist Pflicht: So gehen Unfallzeugen vor

02.02.2015, 12:21

Stuttgart - Irgendeiner wird schon anhalten und sich kümmern: Diese laxe Einstellung kann Verkehrsteilnehmer ins Gefängnis bringen. Denn Unfallopfern zu helfen, ist Pflicht.

Bei Unfällen zu gaffen statt Verletzten zu helfen, ist nicht nur moralisch verwerflich: Das ist eine Straftat, betont Verkehrsjuristin Yasmin Domé vom Auto Club Europa (ACE). Unfallzeugen müssen mindestens Rettungskräfte alarmieren und darüber hinaus alles tun, was ihnen zumutbar und für sie gefahrlos möglich ist, so die Expertin. Bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Nach einem schweren Unfall am Wochenende (31.1./1.2.) auf der Autobahn 2 bei Magdeburg hat die Polizei Verfahren eingeleitet, weil Autofahrer auf der Straße liegende Verletzte regelrecht umkurvt hätten.

Bevor sich Ersthelfer an einer Unfallstelle um Verletzte kümmern, müssen sie dafür sorgen, dass das gefahrlos möglich ist: "An erster Stelle steht immer die Eigen- und Fremdsicherung", betont Ralf Sick, Bereichsleiter Erste Hilfe in der Bundesgeschäftsstelle der Johanniter-Unfall-Hilfe. Immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer wegen fehlender oder unzureichender
Absicherung zum Beispiel durch vorbeifahrende Autos verletzt oder sogar getötet werden.


Halten Helfer bei Verkehrsunfällen an, aktivieren sie den Warnblinker und lassen bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet. Warnweste anlegen, auf der dem Verkehr abgewandten Seite aussteigen und ein Warndreieck aufstellen, erklären die Johanniter weiter. Das Warndreieck sollte vor Kurven und Kuppen platziert werden, innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Wer am Unfallort gerade nichts tun kann, sollte sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.

Helfen ist Pflicht - jedenfalls bis zu einen bestimmten Punkt. Die Grenzen der Zumutbarkeit für weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Notruf können zum Beispiel erreicht sein, wenn Unfallzeugen Verletzungen oder sogar ihr Leben riskieren müssten, um an Betroffene heranzukommen, erklärt Verkehrsjuristin Yasmin Domé. Das gilt auch für Menschen, die beim Anblick von Blut das Bewusstsein verlieren.