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Enge Straßen Bei Unfall hat der Drängler Hauptschuld

24.04.2008, 05:01

München - Eine Frau stellt ihr Fahrzeug in einer engen Straße ab. Um ihren Hund auszuladen beugt sie sich in das Fahrzeug, lässt die Fahrertür ein wenig geöffnet und denkt sich nichts Böses. Ein anderer Verkehrsteilnehmer jedoch, der diese nun noch enger gewordene Stelle passieren möchte, versucht sich mit seinem Auto an diesem Hindernis vorbeizuschlängeln und stößt dabei gegen die Tür. Wer ist schuld – der rücksichtslose Drängler oder die unvorsichtige Hundebesitzerin ?

In diesem Fall gab das Amtsgericht München dem Fahrer die Hauptschuld, da sich rekonstruieren ließ, dass die Tür nicht plötzlich und unerwartet geöffnet wurde, sondern schon längere Zeit offen stand. Somit hatte er die Möglichkeit, richtig zu reagieren. Trotzdem bekam auch die Dame eine Teilschuld zugesprochen. Denn ein ordnungsgemäß handelnder Verkehrsteilnehmer sollte abwarten, bis der Ausstiegsmoment günstig und der Verkehrsfl uss nicht beeinträchtigt wäre ( AG München, Az .: 322 C 26475 / 06 ).