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Autotuning Nicht alles ist legal

Tunen, frisieren, aufmotzen. Für die individuelle Anpassung eines Autos gibt es viele Namen. Doch nicht alles ist legal.

Von Fabian Hoberg 30.09.2015, 08:46

Bonn (dpa) l Wummernde Bässe lassen die Heckscheibe vibrieren. Zwischen Reifen und Radkasten passt kein Blatt Papier, und der Frontspoiler kauert auf dem Boden. Getunte Autos sind ein Zeichen der Individualität.

Laut Jürgen Bente vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind große und breite Räder besonders beliebt bei Tunern. Dann folgen Karosserie-Kits mit Spoilern und Seitenschwellern. Damit können Autofahrer bereits mit geringem Budget das Aussehen ihres Serienfahrzeugs verändern. Aber auch Tieferlegungen oder Spurverbreiterungen oder das Optimieren von Motor oder Auspuff sei bei Tunern beliebt.

Dabei geht der Trend laut Arnulf Thiemel vom ADAC zum seriennahen Tuning ohne auffällige optische Veränderungen. Auch Maßnahmen ohne großen Umbauaufwand mit problemloser Rückrüstung seien beliebt. Dazu zählen andere Räder, Chiptuning, Folierungen und Auspuffanlagen. Aufkleber, LED-Lampen und Entertainment-Systeme werden von Autofahrern gern selbst montiert.

Grundsätzlich seien alle Veränderungen am Auto möglich, wenn Bastler die Teile einzeln genehmigen lassen. Allerdings kann die Einzelabnahme eines Auspuffs durch einen Sachverständigen schnell ein paar Tausend Euro kosten. „Wer derartige Umbauarbeiten plant, sollte zu Projektbeginn einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Arbeit bis zum Abschluss begleitet“, rät Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT).

Grundsätzlich führen alle Änderungen am Fahrzeug mit möglichem Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder wesentliche Umweltwerte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. „Der Besitzer sollte daher darauf achten, dass das gewünschte Produkt mit dem für eine Legitimierung notwendigen Zertifikat für die Eintragung ausgeliefert wird“, sagt Schmidtke. Er rät Kunden, sich vor dem Kauf über die Hürden und Zulassungsbestimmungen für ein legales Nutzen im Straßenverkehr zu informieren. Der Verband hat dazu die Initiative „Tune it safe“ (tune-it-safe.de) gegründet.

Jürgen Bente vom DVR empfiehlt nur Teile zum Kauf, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Sonst braucht man ein teures Gutachten für eine Einzelabnahme und muss zur Prüfstelle. Anschließend müsse die Veränderung noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Das alles kostet Zeit und Geld.

Nach einer Tuningmaßnahme empfehlen die Experten, die Kfz-Versicherung darüber zu informieren, da sich die Daten des versicherten Risikos verändert haben. Dabei geht eine Motor­optimierung nicht zwangsweise mit einer Neueinstufung der Versicherungsklasse einher.

Von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Brems- oder Lichtanlage sollten Hobbybastler besser die Finger lassen. Werden Teile davon verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einem Unfall steht der Fahrer dann ohne Versicherungsschutz da. „Sicherheitsrelevante Teile müssen über entsprechende Freigabe verfügen, damit sie am Auto verwendet werden dürfen“, sagt Thiemel. Beim sogenannten Chiptuning raten die Experten zur Vorsicht. Dabei wird die Kennlinie der Motorsteuerung umprogrammiert, so dass der Motor mehr Leistung erzielt. Allerdings kann die Dauerhaltbarkeit der Bauteile verringert werden.

Wird die Leistung allein durch Änderung der Motorelektronik angehoben, steigt die Belastungen für Antriebsstrang, Fahrwerk und Bremsanlage. „Beim Chiptuning sollte der Verkäufer eine Garantie auf mögliche Schäden geben“, rät Bente. Außerdem sollte der Tuner schriftlich bestätigen, dass die Abgaseinstufung unverändert bleibt. Chiptuning muss meist in den Fahrzeugpapieren eingetragen und der Versicherung gemeldet werden.

Vergleichsweise unproblematisch ist der Einbau eines Infotainmentsystems. Aber Bente gibt zu bedenken: „Bei Fahrzeugen mit CAN-Bus-Vernetzung lässt sich nicht jedes Radio oder Navigationssystem integrieren.“ So kann die Lautstärkeregelung am Lenkrad in einigen Fällen nicht reagieren oder gar das System lahmlegen.