1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. Mieterbund sagt Heizkosten-Erstattung voraus

Mieterbund sagt Heizkosten-Erstattung voraus

14.01.2015, 13:17
Gute Nachricht für Mieter: Sie können mit einer Erstattung bei den Heizkosten rechnen. Foto: Jens Büttner
Gute Nachricht für Mieter: Sie können mit einer Erstattung bei den Heizkosten rechnen. Foto: Jens Büttner dpa-Zentralbild

Berlin (dpa) - Heizen und warmes Wasser: Energie macht einen Großteil der Kosten fürs Wohnen aus und sorgt bei Mietern immer wieder für Verdruss. Günstige Preise und mildes Wetter bringen nun Erleichterung - wie viel, hängt auch von der genutzten Energieart ab.

Viele Mieter ächzen unter den Heizkosten. Fast 100 Euro pro Monat musste der durchschnittliche Haushalt 2013 für Heizung und warmes Wasser aufbringen, größere Haushalte mit mehreren Personen deutlich mehr. In diesem Jahr können sich nach Berechnungen des Deutschen Mieterbunds viele Mieter auf Erstattungen freuen - doch längst nicht alle.

Woher soll die Entlastung kommen?


Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass die seit geraumer Zeit sinkenden Energiepreise zusammen mit mildem Wetter dafür sorgen, dass die Energiekosten für viele Mieter deutlich zurückgehen. Bei der Abrechnung für 2014, die erst im Laufe dieses Jahres erstellt wird, können demnach viele Bewohner mit Erstattungen rechnen. Der Vermieter hat dafür ein Jahr Zeit.

Betrifft die zu erwartende Ersparnis alle Heizarten?


Nein, nicht alle gleichermaßen. Wer die eigenen vier Wände mit einer Ölheizung warm hält, kann sich große Hoffnungen auf Erstattungen machen. Denn der Preissturz auf den internationalen Rohölmärkten kommt mit Verzögerung auch bei den Verbrauchern an. Der Durchschnittspreis für 100 Liter Heizöl liegt inzwischen unterhalb von 54 Euro (beim Kauf von 3000 Litern, inkl. Mehrwertsteuer). Das entspricht dem Niveau von 2009 und sind rund 30 Euro weniger als vor einem Jahr. So richtig billig wurde Heizöl allerdings erst in den letzten drei Monaten des Jahres 2014.

Und wie sieht es beim Gas aus?


Hier ist die Lage etwas anders: Die Preise blieben zuletzt stabil. Experten erwarten Preissenkungen erst in diesem Jahr und sehen einen Spielraum von mindestens zehn Prozent nach unten. Zwar hat der Ölpreis nach wie vor eine Leitfunktion auch für andere Energiemärkte, aber die ist schwächer geworden. Die früher enge Bindung zwischen Öl- und Gaspreisen hat sich gelockert. Mit Verzögerung bröckeln jedoch auch die Gaspreise. So haben bis März nach Angaben von Check24 rund 60 der 700 deutschen Gasversorger Preissenkungen von durchschnittlich 5,2 Prozent angekündigt. Das entspricht 82 Euro pro Jahr.

Was bedeutet das konkret für die Abrechnung für 2014?


Nach Schätzung des Mieterbunds müssen Bewohner einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit Ölheizung für das zurückliegende Jahr 271 Euro weniger bezahlen. Bei einer fernwärmebeheizten Wohnung dieser Größe wären es etwa 211 Euro weniger.

Hat sich damit die Sorge vor hohen Energiepreise erledigt?


Der jahrelange Aufwärtstrend für Heizöl, Gas und Fernwärme ist schon vor drei Jahren zum Stillstand gekommen. Nun geht es neuerdings sogar abwärts. Sollte der Heizölpreis bleiben, wo er ist, dann ist das Heizen mit Öl nicht viel teurer als vor zehn Jahren. Bei Gas fehlt diese Entwicklung noch, es ist rund 50 Prozent teurer als vor zehn Jahren. 2013 war ein Rekordjahr für die Heizkosten der privaten Haushalte, das sich nicht so schnell wiederholen dürfte.

Fressen steigende Mieten eine mögliche Ersparnis nicht wieder auf?


Das kommt darauf an: Zwar erwartet der Mieterbund gerade in begehrten Lagen auch 2015 deutliche Preissteigerungen, allerdings sollen per Gesetz übertriebene Erhöhungen unterbunden werden. Diese Mietpreisbremse muss allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen die Mieten bei der Neubelegung einer Wohnung künftig höchstens zehn Prozent über der vergleichbaren ortsüblichen Miete liegen. Erstvermietungen in Neubauten und Mieten nach einer umfassenden Modernisierung sollen ausgenommen sein. Die Bundesländer sollen festlegen, in welchen Lagen die Preisbremse gilt.


Abrechnung gut prüfen
Mieter sollten ihre Heizkostenabrechnung in jedem Fall gut prüfen. Worauf es ankommt:

Verbrauchswerte: "Die Werte sollten stimmen", erklärt Happ. Überprüfen könnten Mieter dies etwa, indem sie beim Ablesen kontrollieren, ob die Werte korrekt aufgenommen wurden. Ein Vergleich mit vorhergehenden Messergebnissen könne Hinweise auf größere Abweichungen geben.

Verteilungsschlüssel: Neben dem Verbrauch wird ein Teil der Heizkosten auch über die Fläche abgerechnet. "Den entsprechenden Umlageschlüssel legt der Vermieter fest", sagt Happ. Denkbar ist etwa, dass 50 Prozent nach Verbrauch und 50 Prozent nach Fläche abgerechnet werden. Entsprechende Regelungen finden sich oft im Mietvertrag.

Besonderheiten: Gibt es im Haus leerstehende Wohnungen, sollte das in den Abrechnungen berücksichtigt werden. "Bei der Umrechnung der Kosten auf die Fläche darf die leere Wohnung nicht einfach außer Acht gelassen werden", sagt Happ. Mieter sollten anhand vorheriger Abrechnungen prüfen, ob die angegebene Fläche übereinstimmt.