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Verbraucherrecht Neuen Bedingungen des Gasversorgers zustimmen?

13.10.2009, 04:58

Mein Gasversorger hat mir neue Allgemeine Geschäftsverbindungen zugesandt und mich um eine Zustimmung zur Vertragsänderung per Unterschrift gebeten. Sollte ich unterschreiben ?

Es antwortet Gabriele Emmrich, Leiterin des Referats Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wird derzeit überrannt mit Anfragen von Kunden der Mitteldeutschen Gasversorgung GmbH ( Mitgas ). Der Gasversorger hat mit Datum vom 30. September 2009 offensichtlich Sondervertragskunden angeschrieben und ihnen neue Geschäftsbedingungen ( AGB ) zugesandt. Gleichzeitig werden die Kunden aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen mit einer Unterschrift der Vertragsänderung ausdrücklich zuzustimmen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale belegen die Anfragen der Verbraucher, dass das Vorgehen von Mitgas weder transparent noch kundenfreundlich ist. Grund der AGB-Änderung ist wohl kaum die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, denn dieses stammt aus dem Jahr 2005. Mit den neuen AGB versucht Mitgas offensichtlich, auch ein Preisänderungsrecht an die jüngste Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes anzupassen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale fehlt es insbesondere bei den Regelungen zu Preis, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen an der für den Kunden notwendigen Transparenz, so dass die wirksame Einbeziehung in den Vertrag als fraglich angesehen werden muss.

Trotzdem müssen sich die Mitgas-Kunden bewusst einer Entscheidung stellen.

Sondervertragskunden müssen damit rechnen, dass der Versorger diese Verträge zu den vereinbarten Fristen ordentlich kündigen kann und – laut Aussage am Kundendiensttelefon – dies auch so beabsichtigt.

Dies heißt allerdings nicht, dass die Versorgung anschließend nicht mehr gewährleistet ist. Eine Versorgungspflicht im Rahmen der so genannten Grund- und Ersatzversorgung, allerdings zu teueren Konditionen, besteht weiter.

Die AGB-Änderungen sollten die Mitgas-Kunden deshalb zum Anlass nehmen, bewusst zu prüfen, ob mit einem Anbieterwechsel gegebenenfalls Geld gespart werden kann.

Mitgaskunden, die den neuen Vertragsbedingungen zustimmen werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, auch den Punkt Datenschutz genau zu beachten. Wer nicht einverstanden ist, dass zukünftig die Daten auch zur Werbung genutzt werden, sollte der Nutzung und Weitergabe seiner Daten zu Werbezwecken widersprechen.