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Bundesgerichtshof : Baubeginn verzögert sich: Auftraggeber muss zahlen

13.05.2009, 05:01

Karlsruhe ( dpa ). Verzögert sich der Beginn eines Bauprojektes unerwartet zum Beispiel wegen eines Rechtsstreits oder fehlender Zustimmung, muss der Auftraggeber für Mehrkosten aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) in einem Urteil entschieden ( Aktenzeichen VII ZR 11 / 08 ). Im vom BGH behandelten Fall ging es um die Anbindung der A 113 zum neuen Berliner Großflughafen Berlin-Brandenburg-International ( BBI ). Dort war der Auftrag erst nach Abschluss des Vergabenachprüfungsverfahrens mit rund einem Jahr Verspätung erteilt worden.

Grund für die verzögerte Vergabe eines Auftrags kann das Anfechten einer Entscheidung durch einen der Bieter um die öffentlichen Aufträge sein. Denn nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

( GWB ) kann ein unterlegener Bieter den beabsichtigten Zuschlag an einen Konkurrenten überprüfen lassen. In der Zeit dieser Nachprüfung darf der Zuschlag für den Bauauftrag nicht erteilt werden, so dass unter Umständen die in der öffentlichen Ausschreibung vorgesehenen Bautermine nicht eingehalten werden können. Bei verzögertem Baubeginn können sich allerdings unter anderem die Lieferpreise erhöhen oder Rohstoffe wie Stahl oder Beton teurer werden.

Mit dem Urteil müsse die öffentliche Bauverwaltung für Verzögerungen, die von ihr ausgingen, auch finanziell Verantwortung tragen, sagte der Berliner Rechtsanwalt Ralf Leinemann, der das erfolgreich klagende Bauunternehmen vor dem BGH vertrat.