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Bauen Beim Dachausbau Vorschriften beachten

30.12.2008, 05:06

München (ddp). Wer seinen Dachboden nachträglich nutzen will, um dort einen hochwertigen Wohn- und Nutzraum zu schaffen, muss eine Vielzahl von Aufagen und baurechtlichen Bestimmungen beachten. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam.

So darf die im Bebauungsplan aufgeführte Geschossflächenzahl, die aussagt, wie viele Quadratmeter Geschossf äche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind, mit der Erweiterung nicht überschritten werden. Zudem sind für jede neue Wohnung Pkw-Stellplätze nachzuweisen, was gerade in Innenstädten zum Problem werden kann. Diese Punkte müssen im Vorfeld bei der zuständigen Kommune geklärt werden. Um als Wohnraum anerkannt zu werden, muss mehr als die Hälfte der neuen Wohnfäche eine lichte Höhe von 2,20 Meter haben. Bei der Ermittlung der Wohnfäche unter Dachschrägen werden dabei Flächen mit einer lichten Höhe von unter zwei Metern nur zur Hälfte und von unter einem Meter überhaupt nicht angerechnet.

Bei der Auswahl des Dämmstoffs und der Dachfenster muss die zum Zeitpunkt des Bauantrags gültige Energieeinsparverordnung beachtet werden ebenso wie die zum Ausbau verwendeten Materialien. Hier sind die Brandschutzvorschriften maßgebend.