1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. Mieter-Anrecht: Warmes Wasser rund um die Uhr

Das ganze Jahr über Mieter-Anrecht: Warmes Wasser rund um die Uhr

09.12.2008, 05:05

Hamburg. In einer Mietwohnung muss jederzeit warmes Wasser aus dem Hahn kommen. Der Vermieter habe die Pflicht, die zentrale Warmwasserversorgung das ganze Jahr über 24 Stunden am Tag in Betrieb zu halten, teilt der Mieterverein zu Hamburg mit. Als Mindesttemperatur könne man 40 bis 50 Grad erwarten, betonen die Mietrechtsexperten.

Das sei auch aus gesundheitlichen Gründen wichtig: Bei zu niedrigen Wassertemperaturen besteht die Gefahr einer Verseuchung durch Legionellen.

Kälteres Wasser sei ein Wohnungsmangel. Der Mieter habe dann Anspruch auf Abhilfe. Solange das Wasser nicht ausreichend oder nicht schnell genug warm werde, könne er die Miete kürzen. Allerdings halten Gerichte es den Angaben zufolge teilweise für zumutbar, dass das Wasser kurze Zeit laufen muss, bis die Temperatur erreicht ist. Als vertretbar werde beispielsweise ein Zeitraum von zehn Sekunden genannt. (ddp)