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Neuer Fahrstuhl gilt als Modernisierung

16.12.2014, 16:19

Berlin - Wenn ein Fahrstuhl nachträglich an ein Mietshaus gebaut wird, können die Kosten auf alle potenziellen Nutzer umgelegt werden. Ob sie den Aufzug tatsächlich nutzen oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wird in ein Mietshaus nachträglich ein Fahrstuhl eingebaut, gilt das als Modernisierung. Das heißt: Der Vermieter kann grundsätzlich elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Zahlen müssen aber nur die Mieter, die den Fahrstuhl theoretisch nutzen können. Das gilt auch grundsätzlich für Mieter im Erdgeschoss, befand der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 103/06). Mieter, die beispielsweise im Seitenflügel wohnen und ihre Wohnung über einen separaten Eingang erreichen, dürfen aber nicht ohne weiteres an den Kosten beteiligt werden.