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Mieterin bekommt Schadenersatz

09.04.2009, 05:06

Karlsruhe ( dpa ). Ein Mieter hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt wurde. Das gelte auch dann, wenn die Kündigung an sich aus formalen Gründen unwirksam war, entschied der Bundesgerichtshof ( BGH ) gestern in Karlsruhe. Mit dem Beschluss gab der achte Zivilsenat einer Berliner Klägerin recht, die 2002 aus ihrer Wohnung ausgezogen war, nachdem ihr wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt worden war. Wenig später war das Haus aber über einen Makler zum Verkauf angeboten worden. Die frühere Mieterin könne nun Schadenersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung geltend machen, urteilte der BGH ( Az .: VIII ZR 231 / 07 )