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Wie viele Befristungen sind legal?

13.08.2015, 14:01

Heidelberg - Ein Mitarbeiter darf von seinem Arbeitgeber maximal dreimal befristet werden: So hört man es immer wieder. Doch diese Aussage stimmt nicht.

Tatsächlich hängt es von der Art der Befristung ab, wie häufig Arbeitgeber Beschäftigten eine Anstellung auf Zeit anbieten kann. Eine Befristung mit einem Sachgrund ist theoretisch fast unendlich oft denkbar, sagt Michael Eckert. Er ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Das kann zum Beispiel sein, dass er einen Arbeitnehmer nur für die Zeit einer Schwangerschaftsvertretung braucht oder für ein bestimmtes Projekt.

Doch auch hier gibt es Obergrenzen, wenn ein Mitarbeiter über Jahre hintereinander befristete Arbeitsverträge bekommt. Das sind die sogenannten Kettenbefristungen.

Anders ist es mit Befristungen ohne Sachgrund. Da ist maximal eine Befristung für zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängern. So steht es im
Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine solche Befristung ohne Grund ist aber nur dann wirksam, wenn zwischen Arbeitgeber und -nehmer noch nie zuvor irgendein Arbeitsvertrag bestanden hat.


Übrigens: Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, frühzeitig zu erfahren, ob sie entfristet werden oder nicht. Viele wünschen sich das. Denn geht es beim alten Arbeitgeber nicht weiter, müssen sie sich eine neue Stelle suchen. Es bleibt deshalb nur, von sich aus auf den Arbeitgeber zuzugehen - oder beim Betriebsrat nachzufragen, ob dort ein Antrag auf Entfristung vorliegt.

Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in Deutschland ist in den vergangenen vier Jahren wieder gesunken. Wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, war 2014 nur noch jeder zwölfte Arbeitnehmer ab 25 Jahren auf Zeit beschäftigt. Die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag) hatte zuvor darüber berichtet. Der Anteil der befristet Beschäftigten sei damit seit 2011 von 8,9 Prozent auf 8,1 Prozent zurückgegangen - insgesamt seien das nur noch drei Millionen. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit leicht unter dem EU-Durchschnitt von 8,2 Prozent.