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Arbeitsgericht Praktikanten sind keine billigen Vollzeitkräfte

09.09.2009, 05:01

Stuttgart ( rgm ). Nach dem Studium folgt für viele Jungakademiker ein langer steiniger Weg zum vollwertigen Arbeitsplatz. Praktikum heißt das ungeliebte und unterbezahlte Beschäftigungsverhältnis.

Wie das Wort sagt, sollen die theoretisch schon voll ausgebildeten jungen Menschen dort die Arbeitswelt von der praktischen Seite kennenlernen. Wenn sie dabei vollwertige Arbeitskräfte ersetzen, kann ihnen allerdings auch ein vollwertiges Entgelt zustehen. Das dachte sich eine junge Diplom-Ingenieurin, die für einen Fachverlag alleinverantwortlich Events, Kongresse und Fachveranstaltungen organisierte. Für diese Tätigkeit erhielt sie eine Vergütung von 375 Euro brutto pro Monat.

Das Landesarbeitsgericht in Baden-W ürttemberg gab ihr neuerdings Recht, so dass der Arbeitgeber für ihre in sechs Monaten geleistete Arbeit 7090, 65 Euro nachzahlen musste, teilte unlängst die ARAG-Rechtsschuzversicherung mit. ( Az .: 5 Sa 45 / 07 ).