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Altersvorsorge Tipps zur früheren Rente

Wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen möchten, sollten sie die finanziellen Konsequenzen genau durchrechnen.

19.06.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Finanziell kann es einen großen Unterschied machen, ob Arbeitnehmer ein Jahr vorzeitig in Rente gehen oder nicht. Denn Beschäftigte, die eine Versicherungszeit von 45 Jahren und mehr vorweisen können, gelten bei der Rentenversicherung als "besonders langjährig Versicherte". Sie können mit minimalen Kürzungen früher mit dem Arbeiten aufhören, erläutert die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 07/2017). Weiterarbeiten lohnt sich nach Einschätzung der Experten finanziell für sie in der Regel nicht.

Anders sieht es aus für "langjährig Versicherte", die mindestens 35, aber eben keine 45 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung vorweisen können. Oft müssen sie mit deutlichen Kürzungen der Rente rechnen, wenn sie früher aufhören zu arbeiten. Grob kann man nach Angaben der Stiftung Warentest rechnen, dass jeder vorgezogene Monat 0,3 Prozent weniger Rente bedeutet.

Eine Musterrechnung der "Finanztest" zeigt den Unterschied: Ein Arbeitnehmer des Jahrgangs 1958, für den seit seinem 19. Geburtstag Rentenbeiträge entrichtet wurden, erhält eine monatliche Rente von 1802 Euro, wenn er mit 64 Jahren als "besonders langjährig Versicherter" zu arbeiten aufhören würde. Seine reguläre Rente mit 66 Jahren würde dagegen bei 1882 Euro liegen – der Abschlag würde also 80 Euro betragen. Will der Mann hingegen schon mit 63 Jahren in Rente gehen, würde er nur 1571 Euro im Monat bekommen, weil er dann nur 44 Beitragsjahre vorweisen könnte. Der Unterschied zwischen der Rente mit 63 und der mit 64 Jahren beträgt in diesem Fall also rund 230 Euro pro Monat. Im Vergleich zur regulären Rente des Mannes im Alter von 66 Jahren wären es rund 310 Euro. Die Kürzung gilt lebenslang.

Bei der Beispielrechnung war jeweils vorausgesetzt, dass das Gehalt des Arbeitnehmers aktuell 3945 Euro pro Monat beträgt, er durchgehend in die Rentenkasse in den westdeutschen Bundesländern eingezahlt hat und sein Verdienst immer um 25 Prozent über dem Durchschnitt lag.

Aber was genau zählt zu den Versicherungszeiten? Auf jeden Fall sind es die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie selbstständiger Tätigkeit, aber auch Zeiten zum Beispiel mit einem Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Ebenso gilt dies für eine betriebliche Ausbildung, Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen, berufliche Weiterbildungen sowie Wehr- und Zivildienst. Wenn Interessierten Beitragszeiten fehlen, können sie diese durch freiwillige Beiträge auffüllen. Jedoch ist das nur möglich, wenn sie bereits 18 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können. Eine Ausnahme gilt, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos waren.

Interessierte sollten sich ab dem 50. Geburtstag um das Thema kümmern, dann bleibt genügend Zeit den Renteneintritt zu planen, rät die Stiftung. Dabei müssen sie beachten, dass das Renteneintrittsalter in Zukunft weiter steigt. Es lohne sich, wenn bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies ist möglich telefonisch unter 0800/10 00 48 00 oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de.