1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Abrechnung muss nachvollziehbar sein

Betriebskosten Abrechnung muss nachvollziehbar sein

Mieter haben das Recht zu erfahren, wie sich ihre Betriebskosten zusammensetzen. Dazu können sie beim Vermieter Einsicht verlangen.

07.02.2018, 15:05

Berlin (dpa) l Die jährliche Betriebskostenabrechnung muss schlüssig sein. Mieter sollten sie auch ohne besondere Fachkunde nachvollziehen können. "Aufgeführt werden in der Abrechnung aber nur die Endkosten", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. "Alle Faktoren, die dieser Abrechnung zugrunde liegen, müssen auf Wunsch aber offengelegt werden." Das heißt: Legen Mieter Widerspruch gegen die Abrechnung ein, können sie Einsicht in die zugehörigen Belege nehmen.

Wer diesen Anspruch geltend machen will, muss sich direkt an seinen Vermieter oder dessen Hausverwaltung wenden. Dabei müssen die Belege aber nicht dem Mieter nach Hause geschickt werden. "Sie haben das Recht, die Belege in den Räumen des Vermieters einzusehen", erklärt Ropertz. Dabei dürfen Mieter auch Kopien machen. "Allerdings muss Ihnen der Vermieter dafür nicht zwingend sein Kopiergerät zur Verfügung stellen." Mieter könnten aber zum Beispiel Fotos von den Unterlagen machen oder sie mit eigenen Geräten selber einscannen.

Nach der Einsicht der Unterlagen bleibt Mietern noch ein wenig Zeit zur Prüfung der Unterlagen. "Nach zwei bis drei Wochen sollten Sie Ihre Einwände dann aber begründen können", erklärt Ropertz. Bleibt nur ein Posten umstritten, könne dieser zunächst ausgeklammert und der Rest der Abrechnung beglichen werden. "Sie können aber vom Vermieter auch eine korrigierte Abrechnung verlangen."