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Finanzen Endspurt für Steuerzahler

Wer seine Steuern für das Jahr 2016 mindern will, sollte einige Tipps beachten.

21.11.2016, 23:01

Berlin (dpa/AFP) l Kurz vor dem Jahresende kann es noch einmal hektisch werden. Gemeint ist damit aber nicht der Einkaufsstress vor Weihnachten. Vielmehr sollten Steuerzahler ihre Unterlagen vor Silvester noch einmal ordnen. Wer wichtige Stichtage beachtet, kann unter Umständen Geld sparen. Sieben Tipps im Überblick:

Zulagen für die Riester-Rente sichern: Riester-Sparer bekommen staatliche Zulagen, allerdings nur auf Antrag. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Bis zu zwei Jahre rückwirkend kann ein Antrag beim Anbieter des Riester-Vertrags eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch. Die Zulagen für das Jahr 2014 können somit noch bis zum 31. Dezember 2016 gesichert werden.

Einfacher geht es, wenn der Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigt wird, die Zulagen zu beantragen. Damit der Anbieter dies übernehmen kann, sind ihm Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, etwa die Geburt eines Kindes, mitzuteilen.

Riester-Sparer sollten auch prüfen, ob sie die Mindestbeiträge eingezahlt haben - das sind vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Wenn nicht, können sie bis zum Jahresende noch die Differenzsumme nachzahlen. Der Maximalbetrag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2100 Euro.

Freistellungsaufträge optimieren: Sparer und Anleger haben einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner. Wer mehrere Depots oder Anlagekonten hat, sollte deshalb seine Freistellungsaufträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Auch wichtig: Bis zum 15. Dezember haben Sparer Zeit, um bei Banken eine Bescheinigung über Verluste zu beantragen. Diese wird benötigt, wenn das Finanzamt Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einem anderen Kreditinstitut verrechnen soll.

Basisrente abschließen oder aufstocken: Mit dem Abschluss einer sogenannten Basisrente vor Jahresende können Verbraucher Steuern sparen. Wird der derzeit geltende Höchstbeitrag von 22 766 Euro eingezahlt, erkennt das Finanzamt maximal 18 668 Euro als Sonderausgaben an. Nach Angaben der Stiftung Warentest ist die sogenannte Rürup-Rente vor allem für Freiberufler und Selbstständige geeignet. Sie sollten sich die Beträge aber auch dauerhaft leisten können. Denn eine Kündigung der Rürup-Rente ist meist nicht möglich.

Handwerker beauftragen: Reparaturen, Renovierungen oder Umbauten können sich auch steuerlich auszahlen. Denn die Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Der Fiskus fördert diese Tätigkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 6000 Euro Arbeitskosten pro Kalenderjahr. Steuerlich abgesetzt werden können davon 20 Prozent, also maximal 1200 Euro pro Jahr, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Wer noch Arbeiten erledigen will, sollte das vor dem Jahresende tun, rät der BDL. Für 2017 steht dann wieder der Höchstbetrag zur Verfügung.

Ausgaben vorziehen: Fahrtkosten, Büromaterial, Computer oder Fachliteratur – solche Ausgaben erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an. Grundsätzlich werden sie unabhängig von ihrem tatsächlichen Vorliegen jährlich mit 1000 Euro berücksichtigt, erklärt der BDL. Liegen die Ausgaben über diesem Betrag, verringert sich die Steuerlast zusätzlich.

Aufwendungen für eine Fortbildung, die erst im Jahr 2017 beginnt, können bereits in diesem Jahr die Steuerlast mindern. Die Voraussetzungen: Die Kosten werden schon jetzt gezahlt, und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro wird dadurch überschritten. Der Kauf eines Computers kurz vor Jahresende ist aber nicht unbedingt anzuraten, rät der BDL. Der Grund: Die Anschaffungskosten müssen hier über mehrere Jahre verteilt werden.

Lohnsteuerklassen prüfen: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen auch im nächsten Jahr optimal sind, rät der NVL. Die Kombination IV/IV bringt bei etwa gleich hohen Löhnen den geringsten laufenden Lohnsteuerabzug. Die Kombination III/V ist bei größeren Lohnunterschieden zu empfehlen. Bei der Kombination IV/IV plus Faktor entspricht der Lohnsteuerabzug etwa der tatsächlichen Steuerschuld.

Rechnet einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit oder anderen Lohnersatzleistungen, kann eine günstigere Steuerklasse die Leistungen erhöhen. Änderungen können noch bis Ende Dezember beantragt werden. Alleinerziehende, die bisher die Steuerklasse I hatten, können die günstigere Steuerklasse II erhalten, wenn zum Haushalt keine andere erwachsene Person gehört.

Krankheitskosten sammeln: Ausgaben für die Gesundheit können sich steuerlich auswirken. Anerkannt werden vom Finanzamt etwa Ausgaben für den Zahnarzt oder für Krankengymnastik, für die Geburt eines Kindes oder eine Brille, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings erst, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. Die ist für jeden Steuerzahler individuell und hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und der Zahl der Kinder ab.

Ein Beispiel: Liegt das Einkommen bei einem kinderlosen Ehepaar bei 52 000 Euro, liegt die zumutbare Belastung bei sechs Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, also knapp 3100 Euro. Wurde diese Grenze knapp erreicht, kann es sich lohnen, Ausgaben vorzuziehen, um darüber hinauszukommen.