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Finanzierung Mit Wohn-Riester schneller schuldenfrei

Wohn-Riester-Verträgen locken mit Zulagen vom Staat und Steuervorteilen. Der Haken: Im Alter kommen auf die Sparer Steuerforderungen zu.

Von Sabine Meuter 14.11.2016, 23:01

Düsseldorf l Zulagen vom Staat und Steuervorteile – Wohn-Riester-Verträge können den Weg zur eigenen Immobilie ein wenig einfacher machen. Die Eigenheimrente gibt es seit November 2008. Seitdem hat sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums der Bestand der Verträge auf über 1,6 Millionen erhöht. Aber wie funktioniert Wohn-Riester? Antworten auf wichtige Fragen:

Welche Finanzierungs-formen für Wohn-Riester kommen in Frage?

Das sind Annuitätendarlehen, Bausparkombi-finanzierungen oder Bauspar-verträge. „Auch Entnahmen aus anderen Riester-Verträgen sind möglich“, erläutert Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Geld kann zum Beispiel zur Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen genutzt werden. Das angesparte Guthaben lässt sich auch zur Entschuldung von Haus oder Wohnung einsetzen. Möglich ist außerdem, die Förderung für einen alters- oder behindertengerechten Umbau in Anspruch zu nehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Wohn-Riester-Sparer erhalten eine jährliche Zulage vom Staat in Höhe von bis zu 154 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes später geborene Kind. Das Geld fließt als zusätzliche Tilgung in den Vertrag und reduziert die Darlehenshöhe. „Dazu kommen mögliche Steuervorteile – maximal 2100 Euro pro Jahr zählen als Sonderausgaben“, erklärt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Die Zulagen werden allerdings von der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug abgezogen. „Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer im Jahr vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – Zulagen mitgerechnet – einzahlen“, sagt Sahr.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss erfüllt sein?

Im Einkommenssteuergesetz ist geregelt, wer Wohn-Riester nutzen darf. Das sind beispielsweise rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, aber auch Beamte. Berufssoldaten sowie geringfügig Beschäftigte können Wohn-Riester ebenfalls nutzen. „Berechtigte können sich die Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsphase sichern“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen.

An welche Bedingungen sind die Verträge geknüpft?

Wer eine Immobilie über Wohn-Riester finanziert, muss dort selbst einziehen. Dabei kann es sich etwa um eine Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumswohnung oder eine im Register eingetragene Genossenschaftswohnung handeln. „Unter ganz bestimmten Umständen und mit vorheriger Genehmigung kann es aber möglich sein, die Immobilie während des Erwerbslebens zeitlich befristet zu vermieten“, sagt Ralf Scherfling. Spätestens in der Rentenphase muss der Sparer selbst dort einziehen.

Was sind Vorteile von Wohn-Riester?

„Die hohe Akzeptanz von Wohn-Riester erklärt sich dadurch, dass die Förderung in der Darlehensphase wie ein Tilgungsturbo wirkt“, sagt Nothaft. Mit anderen Worten: Man ist schneller schuldenfrei. „Der wirtschaftliche Vorteil eines geförderten gegenüber einem nicht-geförderten Darlehen kann über den gesamten Finanzierungszeitraum hinweg mehr als 10 000 Euro betragen“, so Sahr.

Was ist mit Besteuerung?

Auch Wohn-Riester-Verträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Vor der Rente werden weniger Steuern fällig, ab dem Rentenalter müssen die Förderungen nachversteuert werden. „Bei Wohn-Riester geht es um Auflösung des Wohnförderkontos“, erklärt Scherfling. Das ist ein fiktives Konto, in das jährliche Tilgungsleistungen bis maximal 2100 Euro fließen können. Zum Jahresende wird das Geld auf dem Konto mit zwei Prozent verzinst. Mit 68 muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Der bis dahin aufgebaute Kontostand muss dann versteuert werden – entweder sofort mit 30-prozentigem Rabatt oder die Summe wird ohne Rabatt bis zum 85. Lebensjahr verteilt. „Wer die zweite Variante wählt, kann jederzeit den offenen Betrag unter Berücksichtigung des Rabatts in einer Summe versteuern“, so Scherfling.

Können Fördermittel auch verloren gehen?

Ja, zum Beispiel wenn der Eigentümer etwa aufgrund eines beruflich bedingten Wechsels in eine andere Stadt bereits vor dem Ruhestand aus der Immobilie auszieht und sie verkauft. In solchen Fällen kommt es zu einer sofortigen vollständigen Besteuerung des Wohnförderkontos. Außerdem wird die Zahlung der Fördermittel gestoppt. Dem entgehen kann man allerdings, wenn man am neuen Ort neu baut oder kauft und dort einzieht. Das angesparte Kapital kann auch auf einen Geld-Riester-Vertrag übertragen werden. Betroffene sollten rechtzeitig bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen nachfragen, um eine Rückzahlung der Förderung zu vermeiden.