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Ladenkasse & Co. – Das müssen kleine Händler wissen

akz-i Elektronische oder offene Ladenkasse, Bon-Sammlung oder Kassenbuch? Gerade kleinere Händler sind immer noch verunsichert, wie ihre Kassenführung entsprechend dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Gesetz auszusehen hat.

02.03.2018, 09:46

Das zeigt die nach wie vor starke Anzahl von Anfragen, mit denen sich Ladenbesitzer an den Formularexperten Avery Zweckform wenden.
Vor allem die Betreiber kleinerer Einzelhandelsgeschäfte, Boutiquen und Kioske gehören zu den Ratsuchenden. Denn bei ihnen klingelt es oftmals noch in klassischen Kassen. Ihre offenen Ladenkassen sind Bar-Kassen, die ohne technische Unterstützung auskommen und in denen das Geld in Fächern oder Kisten aufbewahrt wird. Eine elektronische Kasse – wie sie zum Beispiel in Supermärkten zum Einsatz kommt – registriert den gesamten Zahlungsverkehr in EDV-Form, ist also quasi ein kleiner Mini-Computer. Das ist praktisch, aber auch teuer in der Anschaffung und Wartung und damit ein Problem für den Einzelhandel.
Kleinere Einzelhändler können aufatmen: Wenn sie bislang eine offene Ladenkasse geführt haben, dürfen sie das auch weiterhin tun. Und auch wer bislang eine elektronische Ladenkasse einsetzt, kann auf eine günstigere offene Ladenkasse umsteigen. Das ergibt zum Beispiel dann Sinn, wenn die eigene Elektrokasse nicht den neuesten Vorschriften entspricht und ausgetauscht werden muss. Generell gilt: Bei einer offenen Ladenkasse muss täglich ein Kassenbericht erstellt werden, mit dem die Summe der Tageseinnahmen ermittelt wird.
Der tägliche Kassenbericht ist Grundlage für das Führen eines Kassenbuchs, das über einen längeren Zeitraum die Einnahmen und Ausgaben übersichtlich und eindeutig dokumentiert. Loseblattsammlungen oder digital erstellte Tabellen (z. B. Excel) sind nicht gültig, da das Finanzamt nachträglich vorgenommene Änderungen nicht klar nachvollziehen kann. Das gilt übrigens auch für die Bilanzierung elektronischer Kassen. Wer nicht auf vom Finanzamt anerkannte, aber teure und komplizierte Software-Lösungen zurückgreifen will, führt ein klassisches Kassenbuch in gebundener Form. Ein gutes Kassenbuch, zum Beispiel vom Formularbuchexperten Avery Zweckform, hat bereits vorgegebene Felder und bietet eine Ausfüllhilfe, um keinen der geforderten Einträge zu vergessen und Fehler zu vermeiden. Mit diesen rechtlich geprüften Kassenbüchern sind Verwender auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.
www.avery-zweckform.com