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Mogelpackung Weniger Inhalt, höherer Preis

Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt zur „Mogelpackung des Jahres“ abstimmen.

Von Christine Behm 13.01.2016, 23:01

Magdeburg l Weniger Ware für mehr Geld – Preissteigerungen sind allgegenwärtig. Oft sind sie aber nicht auf den ersten Blick erkennbar. Viele Hersteller erhöhen ihre Preise einfach unter dem Deckmantel der Neuerung –und führen so den Verbraucher an der Nase herum. Die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. verleiht dafür jedes Jahr den Titel „Mogelpackung des Jahres“. Wer den Negativpreis bekommt, können Verbraucher noch bis zum 22. Januar mitbestimmen.

Neues Design, geringere Menge, höherer Preis. Nur am Inhalt hat sich nichts geändert. Die diesjährigen Kandidaten für den Preis der „Mogelpackung des Jahres“ führen den Verbraucher besonders dreist hinters Licht:

Bei der Zahnpasta „Dentagard“ verringerte Colgate-Palmolive die Füllmenge einfach von 100 Milliliter auf 75 Milliliter. Der Preis bleibt hingegen gleich. Das macht eine Preissteigerung von 33,3 Prozenz – die der Kunde zunächst gar nicht bemerkt.

Nach dem gleichen Konzept erhöhte auch die Kraft Heinz Company ihren „Heinz Curry Ketchup“. Hier wurden aus 500 Millilitern plötzlich 400 Milliliter. Entsprechende Preissenkungen blieben jedoch aus.

Die Johnson & Johnson GmbH trieb es sogar noch weiter: Hier wurde die „Bebe Zartcreme“ in eine kleinere Dose gefüllt. Aus 75 Millilitern wurden dadurch 50 Milliliter. Der Preis wurde dafür sogar von 1,19 Euro auf 1,29 Euro erhöht! Das macht 62,6 Prozent mehr Gewinn für den Konzern. Begründet wird dies mit den hohen Qualitätsstandards.

Nestlé hingegen senkt zunächst die Preise des „Herta Finess Sortiments“. Der Schinken etwa kostet statt 2,29 Euro nur noch 1,99 Euro. Allerdings ist dies nur auf den ersten Blick ein Schnäppchen, denn statt 150 Gramm befinden sich nur noch 100 Gramm in der Packung. Das macht am Ende eine Preissteigerung von 30,3 Prozent.

Bei den Kaffeekapseln von Tassimo hat sich die Füllmenge des „Jacobs Latte macchiato classico“ um fast die Hälfte reduziert. Laut Hersteller gibt es dadurch jedoch keinen Geschmacksverlust. Vielmehr legt Jacobs Douwe Egberts sogar noch etwas drauf: nämlich Zucker! Dessen Anteil wurde von 11 auf 25 Prozent erhöht. Auch wurde das bisher verwendete Vollmilchkonzentrat durch Sahne ersetzt.

Gesetzlich wird dem Mogeln kaum Einhalt geboten. Im Gegenteil: Im April 2009 sind fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel weggefallen. Damals wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Und seitdem dürfen Milch, Wasser, Fruchtsäfte oder Schokolade in jeder beliebigen Abfüllung in die Regale wandern – der Verbraucher ist hingegen oft noch in der Annahme, es handele sich um die gewohnten Mengen. Lediglich was die Verpackungsgröße an sich betrifft, sind begrenzt Schummelein erlaubt: Hier dürfen Verpackungsgröße und tatsächlicher Inhalt nicht zu weit voneinander abweichen. Nach dem sogenannten Täuschungsverbot darf keine größere Füllmenge vorgetäuscht werden. So ergibt es sich aus dem Mess- und Eichgesetz. Ein Verstoß wird dann angenommen, wenn mehr als 30 % der Packung freiliegen.

Abstimmung hier