1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Paare ohne Trauschein: Wie sind Partner und Kind im Todesfall abgesichert?

Paare ohne Trauschein: Wie sind Partner und Kind im Todesfall abgesichert?

akz-i Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel. Die Gründung einer Familie ist heute nicht zwangsläufig mit einer Heirat verbunden. Familie wird in Deutschland mittlerweile in den unterschiedlichsten Formen gelebt. Das lässt sich auch im Familienreport des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ablesen.

11.06.2018, 15:07

Hierzulande gibt es rund acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Zwar stellen verheiratete Eltern mit 5,5 Millionen die häufigste Familienform dar, doch die Anzahl nicht ehelicher Lebensgemeinschaften hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und zählt mittlerweile rund 843.000 Paare.
Das bringt Herausforderungen bei der finanziellen Absicherung der Familie mit sich. Denn rechtlich gesehen haben nicht eheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland nicht den gleichen Status wie verheiratete Paare. Vor allem im Todesfall eines Partners sind die Unterschiede gravierend – häufig sind davon auch die Kinder betroffen. „Wenn einer der beiden Elternteile stirbt, erhalten Ledige im Gegensatz zu Verheirateten keine gesetzliche Hinterbliebenenrente“, klärt Walter Capellmann, Vorsorgeexperte der Dela Lebensversicherungen in Deutschland, auf. „Stirbt ein Elternteil, erhalten nicht eheliche Kinder zwar Waisenrente, doch der durchschnittliche Zahlbetrag von rund 160 Euro je Halbwaise reicht bei Weitem nicht aus, um den Einkommensverlust der Familie auszugleichen“, ergänzt er. Umso wichtiger ist es, sich und seine Angehörigen frühzeitig gegen die finanziellen Risiken eines plötzlichen Todesfalls abzusichern. Das gilt sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare.
Wenn die Hinterbliebenen in einer Partnerschaft den Lebensunterhalt und laufende Verpflichtungen wie Miete plötzlich alleine aufbringen müssen, stellt die durch den Tod des Partners entstandene Einkommenslücke diese häufig vor finanzielle Probleme. Eine Risikolebensversicherung kann diese Lücke schließen und sichert den eigenen Partner und die Kinder finanziell ab. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen des Versicherten ausgezahlt. Einige Anbieter erbringen zu ihrer Versicherung weitere Zusatzleistungen. Die Dela beispielsweise trägt dafür Sorge, dass im Todesfall die Angehörigen des Versicherten auf Wunsch eine psychologische Erstbetreuung erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.
www.dela.de