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Pflege Haushaltshilfen fair beschäftigen

Vort- und Nachteile von drei Modellen zum Einsatz einer europäischen Betreuungskraft zur Unterstützung Pflegebedürftiger.

20.11.2019, 23:01

Magdeburg (vs) l Eine Haushaltshilfe einzustellen, ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die beste Lösung, um die Pflege zu Hause leisten zu können. Doch oft sind es keine fairen Rahmenbedingungen, unter denen die zumeist osteuropäischen Frauen in Deutschland arbeiten. Dabei gilt es die Interessen und Wünsche beider Seiten zu berücksichtigen.

Eine Möglichkeit ist die Hilfskraft fest anzustellen, also einen unmittelbaren Vertrag mit der Haushaltshilfe zu schließen. Damit wird dann entweder die pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger zum Arbeitgeber mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Hierzu zählen unter anderem die Zahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, des geltenden Mindestlohns sowie die Gewährung von Urlaub und die Beachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.

Ein direkter Vertrag bietet die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die für ihn wichtigen Leistungen individuell mit dem Arbeitnehmer vereinbaren kann. Hierbei muss sich der Vertrag entsprechend an das deutsche Arbeitsrecht halten.

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, eine selbständige Haushaltshilfe zu engagieren. Diese Variante kann aus Sicht des Pflegebedürftigen den Vorteil haben, dass z. B. keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. Die anfallenden Steuern und Sozialabgaben werden hier von der selbständigen Haushaltshilfe gezahlt. Diese Möglichkeit sollte jedoch gut geprüft werden, da diese Variante die Gefahr der Scheinselbständigkeit in sich birgt. Eine Selbstständigkeit setzt u. a. voraus, dass die Haushaltshilfe mehrere Auftraggeber hat. Hat die Haushaltshilfe beispielsweise keine weiteren Auftraggeber, so kann sie auch im Nachhinein als angestellt eingestuft werden, so dass Sozialversicherungsbeiträge nachträglich gezahlt werden müssen. Diese sind dann vom Pflegebedürftigen zu zahlen, auch die Arbeitnehmeranteile.

Die dritte Möglichkeit ist die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen. In diesem Fall ist die Haushaltshilfe beim ausländischen Unternehmen angestellt, welches für den Lohn und die entsprechenden Sozialabgaben zuständig ist. In Deutschland gibt es mittlerweile Vermittlungsagenturen, die mit entsprechenden Anbietern im EU-Ausland zusammenarbeiten. Die Stiftung Warentest hat 13 bundesweit tätige Vermittlungsagenturen getestet und gibt entsprechende Hinweise, worauf bei der Auswahl zu achten ist.

Grundsätzlich gilt es in allen Modellen zu berücksichtigen, dass Haushaltshilfen keine 24-Stunden-Hilfen sind und die Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts einzuhalten sind. Auch sind Haushaltshilfen keine Pflegekräfte und dürfen demnach nicht die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen übernehmen.

Neben der grundsätzlichen Entscheidung, eine Haushaltshilfe bei sich einziehen lassen zu wollen, müssen die Kosten geklärt werden. Diese können abhängig von der Beschäftigungsform und den Anbietern stark variieren. So zeigen die Testergebnisse der Stiftung Warentest eine Preisspanne der monatlichen Betreuungskosten von 1470 bis 3400 Euro. Bevor man eine europäische Haushaltshilfe engagiert, empfehlen Experten, sich bei Pflegeberater oder auch der Verbraucherzentrale persönlich beraten zu lassen.