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Spartipps Durch gute Planung Geld sparen

Wer in den Wochen vor Jahresende noch rechtzeitig handelt, kann Geld sparen. Einige der besten Tipps im Überblick.

09.11.2017, 02:00

Berlin (dpa) l Verbraucher können mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel Geld sparen. So kann es sich steuerlich lohnen, geplante Investitionen noch in diesem Jahr zu tätigen. Auch ein Blick auf die Altersvorsorge und die Autoversicherung kann den ein oder anderen Euro bringen.

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000 Euro überschreiten. Was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsweise die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr schon 2017 beglichen werden. Auch kann es sich lohnen, noch vor dem Jahreswechsel von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen.

Wer sich hingegen für berufliche Zwecke einen Gegenstand anschafft, der zwischen 410 und 800 Euro netto kostet - etwa einen Laptop - sollte damit bis ins neue Jahr warten. Dank einer Änderung können solche Gegenstände ab 2018 vollständig in einem Jahr abgesetzt werden.

Bis zu einer individuellen Grenze der „zumutbaren Belastungen“, die je nach Familienstand und -größe variieren, muss jeder die Kosten selbst tragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wird die Grenze aber überschritten, kann dies sich steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, die neue Brille noch im alten Jahr zu kaufen, wenn dadurch die individuelle Grenze überschritten wird. Auch hier ist das Datum der Zahlung entscheidend.

Ehepaare sollten prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Sinnvoll kann dies etwa sein, wenn ein Partner im nächsten Jahr Leistungen erhalten wird, die vom Nettoeinkommen abhängen - also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt.

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen - etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen - kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt. Übrigens: Heiraten Paare noch vor Jahreswechsel, gilt der günstige Splittingtarif rückwirkend für das ganze Jahr.

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften) hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen - doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge zahlen - das sind vier Prozent ihres Bruttoeinkommens im Vorjahr. Ist dies nicht mehr der Fall, weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat, werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Der Maximalbetrag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2100 Euro. Die Zulagen können noch zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden - bis zum Ende dieses Jahres können sich Verbraucher also noch staatliche Leistungen für 2015 und 2016 sichern.

Autofahrer, die 2017 zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen.