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Steuererklärung Spendenquittungen nicht mehr einreichen

Die Steuererklärung soll künftig einfacher werden und schneller zu bearbeiten sein.

06.01.2017, 23:01

Was wird sich für Steuerzahler ändern?
Ziel ist ein besserer Service: Künftig sollen Steuerzahler ihre Daten über das elektronische Steuerverfahren Elster jederzeit vollständig online verwalten können. Daneben soll auch die Möglichkeit ausgeweitet werden, vom Finanzamt vorausgefüllte Erklärungen nur noch zu überprüfen und anschließend per Mausklick einzureichen. So soll die Bearbeitungszeit insgesamt verkürzt werden. Zudem sollen die Steuerzahler über Elster auch schneller an ihren Steuerbescheid kommen und Rückzahlungen zügiger einfordern können.

Wen betreffen die Veränderungen?
Die Umstellung auf ein vollautomatisches Verfahren soll vor allem für die meist wenig komplizierten Steuererklärungen von Arbeitnehmern gelten – also für den überwiegenden Teil aller Steuerzahler. Die Bearbeitung betrieblicher Steuererklärungen ist nicht betroffen.

Was passiert künftig mit den Belegen?
Belege wie etwa Spendenquittungen oder Kapitalertragsteuerbescheinigungen müssen ab diesem Jahr nicht mehr eingereicht werden. Der Steuerzahler sollte sie aber aufbewahren, und zwar bis zum Ablauf eines Jahres nach der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung. Denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Belege anfordern. Sie sollen künftig ebenfalls online übermittelt werden können.

Habe ich künftig mehr Zeit für die Steuererklärung?
Ja, allerdings erst ab 2019. Dann soll die Frist für alle, die ihre Erklärung selber machen, nicht schon Ende Mai, sondern erst Ende Juli enden. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat entsprechend nicht mehr nur bis Ende des Jahres, sondern bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres Zeit – für das Steuerjahr 2018 also bis Ende Februar 2020. Wer seine Erklärung dann zu spät einreicht, dem droht allerdings ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat.

Muss ich meine Steuererklärung online einreichen?
Die Nutzung des erweiterten Online-Angebotes ist freiwillig. Wer möchte, kann seine Steuererklärung also weiterhin auf Papier einreichen. Und wer Zweifel an der korrekten Bearbeitung seiner digitalen Daten hat, soll eine klassische Überprüfung durch einen Mitarbeiter beantragen können.