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Telefonforum Wer zahlt bei Sturmschäden?

Experten der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute und der Huk-Coburg geben Auskunft.

04.07.2017, 23:01

Meine Frau und ich sind über 80 Jahre alt. Brauchen wir in diesem Alter noch eine Unfallversicherung?

Das kommt immer darauf an, wie aktiv Sie noch sind. Sind sie noch viel mit dem Fahrrad unterwegs, treiben Sie viel Sport oder arbeiten Sie noch aktiv im Garten? Dann ist eine Unfallversicherung durchaus ratsam, sie gehört aber nicht mehr zum Muss. Möglicherweise kann der Verischerungsumfang dem Alter angepasst werden.

Ich habe beschädigte Dachziegel, die bei dem Sturm in der vergangenen Woche kaputtgegangen sind. Welche Versicherung greift?

Grundsätzlich ist hier die Gebäudeversicherung zuständig. Dort sind in der Regel die drei Grundgefahren Feuer, Wasser und Sturm/Hagel abgesichert. Der Preis der Versicherung wird durch Fläche, Beschaffenheit, Lage und Hausgröße bestimmt. Wenn es durch das Loch im Dach zu Schäden an den Möbeln kommt, dann wiederum greift die Hausratversicherung.

Das Vordach meiner Gartenlaube wurde bei dem Sturm beschädigt. Was übernimmt die Versicherung?

Der Versicherer ersetzt die Widerherstellung oder die Reparatur in gleicher Art und Weise, wie es vorher im Urzustand war. Man hat keinen Anspruch darauf, höherwertige Materialien und Reparaturen bezahlt zu bekommen. Eine Aufrüstung mit höherwertigen Materialien muss grundsätzlich von der Privatperson übernommen werden.

Durch das Unwetter sind zwei Bäume auf meinem Grundstück umgestürzt. Wer bezahlt nun die Entsorgung der Bäume?

Im Regelfall ist diese Entsorgung nicht Bestandteil der Gebäudeversicherung, außer man hat einen Zusatzbaustein, wo dieses Risiko mitversichert ist. Das ist bei jedem Versicherer anders und muss individuell angepasst werden. Ansonsten geht dies auf die Kosten des Eigentümers. Ein anderer Fall ergibt sich, wenn die Bäume das Nachbargrundstück beschädigen, denn dann greift die Gebäudeversicherung des Nachbarn. Wo der Baum steht, entscheidet also nicht zwingend darüber, wer die Summe bezahlen muss.

Ich wohne in Magdeburg. Innerhalb eines Jahres wurde drei Mal in meinen Keller eingebrochen, jeweils entstand ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Muss ich nun Angst haben, dass die Versicherung mir kündigt?

Eine Kündigung ist die letzte Reißleine, die ihre Versicherung ziehen kann. In einem solchen Fall könnte es sein, dass die Versicherung an Sie herantritt und eine Selbstbeteiligung bespricht. Das bedeutet, dass bei dem nächsten Schadenfall ein Teil der Kosten auf Sie zukommt. Ein weiterer Vorschlag wäre die zusätzliche Sicherung Ihres Kellers, damit Einbrecher kein leichtes Spiel mehr haben.

Meine Versicherung hat mir den Wohngebäudeschutz gekündigt. Nun finde ich keine neue Versicherung, die mir einen Schutz anbietet. Was kann ich tun?

Wenn die Versicherung Ihnen gekündigt hat, wird es schwierig. Denn wenn diese Tatsache einmal bei den Versicherungen vermerkt ist, kann das eine große Hürde sein. Die Versicherung hat ja aus einem bestimmten Grund gekündigt. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als mehrere Versicherungen anzufragen und zu hoffen, dass Sie einen Versicherungsschutz erhalten.

Benötige ich als Eigenheimbesitzer eigentlich eine Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung ist auch dann empfehlenswert, wenn sich das Gebäude nicht in einem Risikogebiet für Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen befindet. Mit Blick auf die zunehmenden Wetterextreme wie Starkregen ist die Elementarversicherung aber auch sonst eine Überlegung wert.

Meine Gebäudeversicherung ist schon über zwölf Jahre alt. Der Vertreter hat mir eine neue empfohlen. Ist das wirklich nötig?

In vielen Fällen ist dies empfehlenswert. Oftmals stimmt der versicherte Wert nicht mehr durch zum Beispiel werterhöhende Baumaßnahmen und Sie wären unterversichert. Darüber hinaus bieten die neueren Bedingungen einen deutlich besseren Schutz, wenn man beispielweise eine Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung befürchten muss. Wenn mir nämlich der Versicherer durch mein grob fahrlässiges Verhalten eine Mitschuld am Schaden vorwerfen kann, darf er ansonsten seine Leistung kürzen.

Ich möchte mit meinem Freund zusammenziehen und eine Familie gründen. Was müssen wir mit den Versicherungen machen?

Achten Sie darauf, dass Sie künftig nicht doppelt versichert sind, wie zum Beispiel durch Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. Am besten, Sie lassen sich durch Ihr Versicherungsunternehmen beraten, denn der Bedarf, nicht nur an Sachversicherungen, ändert sich mit der Lebenssituation meist umfassend.