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Veränderungen Steuern und Zulagen: Das ist 2018 neu

Neues Jahr, neue Gesetze: Seit 1. Januar müssen sich Anleger auf neue Steuerregeln einstellen. Riester-Sparer bekommen höhere Zulagen.

01.01.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an. Was sich ab 1. Januar 2018 für Anleger, Bankkunden und Sparer ändert – ein Überblick:

● Besteuerung von Investmentfonds: Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Erträge wie Mieten, Dividenden sowie auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien keine Steuern zahlen. Das ändert sich jetzt. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Ausschüttungen und Gewinne unterliegt der Abgeltungssteuer.

● Riester-Sparer bekommen mehr Förderung: Die Grundzulage steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das Bundesfinanzministerium. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr.

Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen auf 15.500 Euro. Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen Sparer mindestens vier Prozent der Einkünfte (maximal 2100 Euro) pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen – abzüglich der Zulagen.

● Neue Regeln für Abfindung bei kleinen Riester-Renten: Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch abzufinden – der Sparer bekommt in diesem Fall eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rente. Die Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen aber nun ermäßigt besteuert, erklärt das Bundesfinanzministerium.

Ab 2018 müssen neue Riester-Produkte zudem ein Wahlrecht enthalten. Sparer können wählen, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Der Hintergrund: Wird die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt, haben Sparer üblicherweise geringere Einkünfte. Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist damit meist geringer.

● Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte: Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Auch bei Kartenzahlungen im stationären Handel dürfen keine Aufschläge berechnet werden. Generell untersagt sind auch Zusatzgebühren bei allen Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Bislang war nur vorgeschrieben, dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.

● Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt: Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, solange sie die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt.

Hotels oder Autovermietungen reservieren bei Buchung oft einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann darf die Bank diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend sperren. Die Änderungen sind Teil europaweit einheitlicher Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten.

● Neue Vorgaben im Wertpapiergeschäft: Ab dem 3. Januar 2018 sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden müssen, erklärt der Bankenverband. Um ihre Kunden über alle anstehenden Änderungen zu informieren, versenden Banken zurzeit aktualisierte Kundeninformationen.

● Restschuldversicherung von Kredit abkoppeln: Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft. Die Kosten für die Versicherung machen den Kredit aber oft teuer. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass der Kredit ohne diesen Abschluss gar nicht zu bekommen ist, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Ab 2018 müssen Kunden deshalb darauf hingewiesen werden, dass der Abschluss der Versicherung auch separat möglich ist. Darüber hinaus wird das Widerrufsrecht ausgeweitet: Eine Woche nach seiner Vertragsunterschrift muss der Kunde vom Versicherer erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden.

● Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.