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Verbraucher Tipps für sinnvolle Versicherungen

Wenn sich die Lebenssituation ändert, sollten Versicherungen angepasst werden. Experten erklärten im Telefonforum, was zu beachten ist.

Von Julia Irrling 27.02.2019, 00:01

Magdeburg l Fragen rund um das Thema Versicherungen konnten am Dienstagmorgen im Volksstimme-Telefonforum gestellt werden. Ihre Fragen beantworteten die Versicherungsexperten Stephan Halbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Kerstin Kowol von der Huk-Coburg und Katja Schwaar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Gibt es denn eine Versicherung, die wirklich jeder braucht?
Ja, eindeutiges Muss ist die Privathaftpflichtversicherung, unabhängig von Alter und Lebenssituation. Vom Gesetz her haften Sie für jeden Schaden, den Sie jemandem schuldhaft zufügen, in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflicht ist daher ein existenzieller Schutz, denn Sie können ja zum Beispiel auch als Fußgänger einen schweren Unfall mit vielen Geschädigten und hohen Kostenfolgen verursachen.

Was passiert, wenn mich ein anderer schädigt, der keine Versicherung hat?
Wenn der Schädiger keine eigene Versicherung oder Vermögen hat, kann ich mich davor schützen, wenn meine eigene Privathaftpflicht den sogenannten „Forderungsausfall“ zusätzlich beinhaltet. Hier springt meine eigene Versicherung ein, wenn ich beim Schädiger leer ausgehe. Dies ist heutzutage ein wichtiger Zusatzbaustein, da viele Schäden leider nicht nur von bewussten und verantwortungsvollen Menschen verursacht werden.

Meine fünfjährige Tochter hat beim Nachbarn einen Schaden verursacht, nun weigert sich meine Privathaftpflichtversicherung, zu zahlen. Ist das rechtens?
Leider ja. Kinder unter sieben Jahren sind nicht schuldfähig, insofern lehnt die Versicherung ab. Auch Sie als Eltern trifft keine Schuld oder Haftung, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht Genüge getan haben. Nur wenn Sie diese verletzt hätten, wäre die Versicherung in der Pflicht. Daher sollten Eltern kleiner Kinder diese mitversichern, um Ärger zu vermeiden.

Meine Gebäudeversicherung ist schon über 12 Jahre alt, der Vertreter empfahl mir eine neue. Ist das wirklich nötig?
In vielen Fällen ist dies sehr sinnvoll. Oftmals stimmt der versicherte Wert nicht mehr, zum Beispiel durch werterhöhende Baumaßnahmen. Somit wären Sie unterversichert. Darüber hinaus bieten die neueren Bedingungen einen deutlich besseren Schutz, wenn man beispielsweise keine Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Schadensverursachung befürchten muss. Wenn mir nämlich der Versicherer durch mein grob fahrlässiges Verhalten, zum Beispiel weil ein Fenster auf Kipp stand, eine Mitschuld am Schaden vorwerfen kann, darf er ansonsten seine Leistung kürzen.

Ich habe seit 1992 eine Unfallversicherung mit einer Vollinvaliditätssumme von 450.000 Euro. Ist das für eine 70-Jährige zu hoch?
Ja, die Summe ist zu hoch. Ich empfehle eine Grundversicherungssumme von 100.000 Euro und eine Vollinvaliditätssumme von 225.000 Euro. Sie sollten Ihren Vertrag entsprechend umstellen und dabei direkt aktuelle Bedingungen verlangen. Es ist darauf zu achten, dass Leistungen, wie Schlaganfall und Herzinfarkt vor einem Unfall enthalten sind. Empfehlenswert sind außerdem spezielle Angebote für Rentner, die Pflegeleistungen und Haushaltshilfen beinhalten.

Was halten Sie von Handy- oder Geräteversicherungen?
Nicht allzu viel. Die meisten dieser Versicherungen haben so viele Ausschlüsse oder Hürden, dass sie sich nicht lohnen. Oft wird nur der Zeitwert ersetzt, der deutlich geringer als die Wiederbeschaffung ist, und viele Policen sind so teuer, dass Sie mehr zahlen, als es Erstattung gibt.

Ich wohne weit weg von einem Fluss, trotzdem will mir mein Vertreter eine Elementarversicherung für mein Haus verkaufen, was halten Sie davon?
Das kann ich nur unterstützen, die frühere Beschränkung auf das Überschwemmungsrisiko ist überholt. Der Klimawandel führt zu zunehmenden Starkwetterereignissen, wenn also zum Beispiel durch Starkregen der Keller vollläuft, hilft hier nur der Elementarschutz.

Mein Sohn hat gerade ein Studium begonnen, braucht er da nicht eine eigene Haftpflichtversicherung?
Wenn Ihr Sohn einen geradlinigen Ausbildungsverlauf hat, also direkt nach dem Abi das Studium begonnen hat, ist er weiterhin in Ihrem Vertrag mitversichert.