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Kostenübernahme für Schuldnerberatung

03.08.2009, 05:02

Essen ( ddp ). Arbeitnehmer, deren Job wegen hoher Schulden in Gefahr ist, können die Kosten für eine Schuldnerberatung von der Arge oder einem anderen Grundsicherungsträger ersetzt bekommen. Das entschieden die Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen ( Az .: L 20 SO 54 / 07 ).

Nach Ansicht der Richter ist die Kostenübernahme für eine Schuldnerberatung grundsätzlich durch das Gesetz ( SGB II ) gedeckt, wenn der Antragsteller nicht hilfebedürftig ist. Damit dürfe die Arge den Antrag auf Kostenübernahme nicht grundsätzlich ablehnen.