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Stromrechnung Ärger mit Zähler, den es gar nicht gibt

Von Gudrun Oelze 17.11.2008, 14:36

Eike Placzeck wohnt seit 2002 in der Dorfstraße in Rengerslage, einem Ortsteil von Königsmark im Landkreis Stendal. Klar, dass sie mit dem Einzug beim Stromversorger ihren Anschluss anmeldete und seither ordnungsgemäß die Abschläge für Elektroenergie bezahlt. Doch E.ON Avacon schien dies nicht zu genügen: Im August 2008 forderte man Frau Placzek auf, doch bitte schön eine Leerwohnung in ihrem Haus anzumelden.

Man habe bei einer internen Prüfung festgestellt, dass sich dort eine "Verbrauchsstelle in einem vertragslosen Zustand befindet". Weil es auch in leer stehenden Wohnungen erfahrungsgemäß zu einer geringfügigen Energieentnahme bei Renovierungsarbeiten und Wohnungsbesichtigungen sowie bei der Frostsicherung der Heizungsanlage komme, werde man der Kundin demnächst die Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie die monatlichen Abschlagsbeträge mitteilen, so der Stromanbieter. Frau Placzeck widersprach unverzüglich, in ihrem Haus befinde sich keine eerwohnung, das könne man überprüfen und vor Ort in Augenschein nehmen.

Tatsächlich schickte E.ON Avacon Mitarbeiter nach Rengerslage, vorher aber eine Rechnung für die vermeintlich leere Wohnung mit unbezahltem Stromverbrauch dafür – rückwirkend bis zum 1. Januar 2007. Dreimal war dann auf erneute telefonische Reklamation ein Außendienst des Energieversorgers bei Eike Placzeck. Jedes Mal wurde festgestellt, dass sich im Haus nur der eine Stromzähler befindet, für den auch monatlich Abschläge bezahlt werden. Bis auf die jeweilige Zusicherung, das werde so nach Helmstedt weitergeleitet, blieb Frau Placzeck für Avacon offensichtlich aber eine säumige Kundin. Denn Ende Oktober erhielt sie die Schlussverbrauchsrechnung für einen gar nicht existenten Zähler – mit einer detaillierten Aufstellung des Verbrauchs vom 1. Januar 2007 bis 16. Oktober 2008. Da natürlich kein Strom verbraucht wurde, stellte man zumindest den Grundpreis in Rechnung.

"Können Sie mir helfen, dass dieses Missverständnis so schnell wie möglich aufgeklärt wird?", schrieb die Leserin.

Wieso berechnet E.ON Avacon Leistungen für eine Verbrauchsstelle in einer angeblichen Leerwohnung, die gar nicht existiert?, fragten wir bei dem Stromversorger an. In Helmstedt wurde der Sachverhalt nun schnell überprüft. Und dabei stellte sich heraus, dass es sich hier tatsächlich um eine fehlerhafte Bearbeitung gehandelt hat. "Wir haben die Rechnung inzwischen storniert und den Kunden hierüber schriftlich informiert. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns", hieß es. Wie es zu dem Missverständnis kam, blieb aber zunächst ungeklärt. Nochmals wurde bei E.ON geprüft. Ergebnis: Bei dem Zähler handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine "Karteileiche". Er wurde vermutlich schon ausgebaut, bevor Placzeks das Haus 2002 übernommen haben. Der Zähler war allerdings weiterhin beim Energielieferanten in der Datenbank des Abrechnungssystems hinterlegt. Im Rahmen einer Datenbereinigung wurde vermutlich festgestellt, dass es für diesen Zähler keinen aktiven Vertrag gibt. "Daraufhin wurde der uns bekannte Eigentümer auf Leerstand rückwirkend zum 1. Januar 2007 angemeldet. Daher also auch die Leerwohnung, die gar nicht existiert", kam als Auskunft aus Helmstedt. Bei der Bearbeitung der Kundenreklamation habe der Außendienst dann festgestellt, dass sich der Zähler tatsächlich nicht vor Ort befindet, und dies intern weitergeleitet. Dadurch wurde der Zähler im Abrechnungssystem "ausgebaut". "Leider geschah dies jedoch mit einem aktuellen Datum, so dass der Kunde eine automatisch erzeugte Schlussverbrauchsabrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 16. Oktober 2008 bekommen hat. Richtigerweise hätte die Entfernung des Zählers im System per 1. Jannuar 2007 vorgenommen werden müssen."