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Beratung Nach dem Krebs zurück in den Job

Krebspatienten haben es nicht leicht, in den Beruf zurückzukehren. Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft hilft beim Wiedereinstieg.

Von Uwe Seidenfaden 08.08.2016, 01:01

Magdeburg l Nach der Krebsdiagnose ist für die meisten Betroffenen nichts mehr so wie es einmal war. Die medizinischen Behandlungen und Veränderungen im Leben stellen Patienten und deren Familien auf eine harte Bewährungsprobe. Dank der medizinischen Fortschritte werden Krebsbehandlungen immer öfter erfolgreich abgeschlossen. So mancher Patient möchte dann auch wieder beruflich tätig sein.

„Es wird geschätzt, dass aktuell etwa 18.000 Sachsen-Anhalter nach ihrer Krebserkrankung den Weg zurück in das Berufsleben planen“, sagt Sven Weise, Geschäftsführer der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft. Konkrete Zahlen, wie hoch die Wiedereingliederungsquote tatsächlich ist, gibt es leider nicht. Sicherlich ist die Rückkehr in das normale Leben selten leicht.

Etwa jeder fünfte Krebspatient leidet auch nach der medizinischen Genesung noch unter Einschränkungen seiner Leistungsfähigkeit, manche auch an einer Behinderung, die zu einem Jobplatzwechsel zwingt. „Auf dem Weg zurück in ein berufliches Leben fühlen ehemalige Krebspatienten sich nicht selten überfordert und mit ihren Problemen alleine gelassen“, so Weise.

Vor diesem Hintergrund entwickelte die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft ein spezielles Beratungs- und Unterstützungsprogramm zur Wiedereingliederung nach einer Krebserkrankung. „Zurück in mein Leben – beruflicher Wiedereinstieg nach Krebs“ umfasst persönliche bzw. individuelle Beratungen zu psychosozialen Problemen und der Bewältigung von Krisen sowie zu sozialrechtlichen Fragen. Betroffene sollen dabei unterstützt werden, den Weg zurück an den Arbeitsplatz zu planen oder neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Ergänzt wird das Angebot durch eine Seminarreihe, in der Betroffene auf den Wiedereinstieg in das Berufsleben vorbereitet werden.

Dieses Modellprojekt wird derzeit in den Regionen Halle, Dessau-Roßlau und ab August auch in Kooperation mit dem AMEOS Klinikum in Haldensleben angeboten. In den Seminaren erhalten die Teilnehmer erweiterte Informationen für ein Leben nach Abschluss der Rehabilitationsphase. Sie trainieren beispielsweise die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und erhalten Unterstützung bei Anträgen oder Widersprüchen bei den unterschiedlichen Leistungsträgern. Die Seminarthemen beinhalten: Informationen zu Nebenwirkungen nach Therapien, Hinweise und Umgangsmöglichkeiten zum Erschöpfungssyndrom Fatigue, Stressmanagement, Mobilisieren persönlicher Ressourcen, Motivation und berufliche Gesprächsführung und zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Experten geben fachliche Hinweise und stehen für individuelle Fragen während der Seminare zur Verfügung.

Die Dauer der Wiedereingliederung liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten und setzt eine bestehende Arbeitsunfähigkeit voraus. Der Betroffene ist während der Wiedereingliederung krankgeschrieben, d. h. er bekommt weiterhin Krankengeld und der Kostenträger ist die Krankenkasse. Findet die stufenweise Wiedereingliederung im unmittelbaren Anschluss (innerhalb von vier Wochen nach Entlassung aus der Rehaklinik) an eine onkologische Rehabilitation statt, ist die Rentenversicherung der Kostenträger.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Zustimmung zur stufenweisen Wiedereingliederung. Dafür muss ein Wiedereingliederungsplan vorliegen. Der Wiedereingliederungsplan sollte alle aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeiten und eine Prognose darüber enthalten, ob und wann mit der vollen oder teilweisen Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann.

Die Beratung durch die Krebsgesellschaft soll helfen, zur Entlassung führende Missverständnisse zwischen dem Arbeitgeber und dem ehemals Krebskranken zu vermeiden. Die Beratung erfolgt über einen Zeitraum von drei bis 12 Monaten.