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Erkältung Krankschreibung per Telefon reicht

Volle Wartezimmer und Angst vor dem Coronavirus: Arbeitnehmer müssen für eine Krankschreibung bei Erkältung vorerst nicht zum Arzt.

10.03.2020, 07:44

Berlin (dpa) l Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben und die Krankschreibung zuschicken lassen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten den Informationen zufolge für maximal sieben Tage ausstellen, ohne dass Arbeitnehmer dafür in die Praxis kommen müssen.

Die Ausnahmeregel gilt etwa für Erkältungen oder grippale Infekte, aber nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik. Genauso wenig fallen darunter Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen.

Auf diese Maßnahme haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Die neue Regel soll ab sofort für vorerst vier Wochen gelten.