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Krankenversicherung Gesetzliches Krankengeld für Selbständige?

12.05.2009, 05:01

Frage : Meine Krankenkasse, die IKK gesund plus, bietet mir als Handwerksmeister an, mich wieder mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch zu versichern. Sollte ich das Angebot annehmen ?

Es antwortet Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung in Sachen Krankentagegeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige. Es existiert ein Regierungsentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Gesetze.

Im Sozialgesetzbuch ( SGB ) V soll durch diese Gesetzesänderung zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen durch die Einführung von Krankengeldwahltarifen seit dem 1. Januar 2009 eine Regelung getroffen werden, die hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen als zusätzliche Option neben Wahltarifen die Wahl eines " gesetzlichen " Krankengeldes ( Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes ) ermöglicht. Geplant ist das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. August 2009.

Interessant wäre das bereits jetzt aufgelegte Angebot tatsächlich für die Mitglieder der IKK gesund plus, die sich bis jetzt noch nicht für einen Wahltrarif in Sachen Krankengeld bei ihrer Kasse entschieden oder alternativ einen Krankentagegeldtarif bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben.

Wurde dagegen bereits ein Wahltarif Krankengeld abgeschlossen, ist man drei Jahre daran gebunden. Auch ein privater Krankentagegeldtarif kann nur unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen beendet werden. Für Mitglieder anderer Kassen bleibt es abzuwarten, was die Gesetzesänderung bringt.