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Zahn-Behandlung Gesetzliche zahlt auch bei Wechsel

18.08.2008, 05:05

Magdeburg. Eine bereits begonnene kieferorthopädische Behandlung kann auch nach einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse fortgeführt werden. Darauf weist der BKK-Landesverband Ost in Magdeburg hin. "Die Versicherten haben ihren Anspruch gegenüber dem System der gesetzlichen Krankenversicherung", erklärt Vorstandsmitglied Roland Lotz. Daher könne innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kasse während einer laufenden Behandlung gewechselt werden. Auch bei einem Wechsel von einer privaten Versicherung in die GKV ist Kostenübernahme möglich, wenn der Anspruch vorab geprüft wurde, so Lotz.

Das Landgericht Stuttgart hatte kürzlich entschieden, dass beim Versicherungswechsel innerhalb privater Krankenversicherer während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung kein Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber dem neuen Versicherer besteht. (Volksstimme berichtete am 15. August).( rgm)