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Rentenkasse muss nicht zahlen Übergewicht allein rechtfertigt keine Kur

11.01.2008, 04:56

Dresden - Allein von einem Übergewicht herrührende Beschwerden begründen keine von der Rentenversicherung zu bezahlende Kur. Das hat das Sozialgericht Dresden ( Az. S 33 R 2012 / 05 ) im Fall einer 158 Kilogramm schweren Näherin entschieden, die zum dritten Mal in vier Jahren auf Kosten der Rentenkasse zur Kur fahren wollte.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, beruht das Übergewicht der 27-Jährigen zum Teil auf einer Lymphstauung in den Beinen. Ein medizinisches Gutachten hielt allerdings eine stationäre medizinische Rehabilitation für nicht erforderlich. Und die Rentenversicherung darf eine solche Behandlung nur dann gewähren, wenn wegen einer Krankheit eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Die Frau hätte aber trotz des erheblichen Übergewichts noch vollschichtig ihrem Beruf nachgehen können.