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Der Zahngesundheitspass

15.11.2006, 04:51

Seit dem Jahr 2000 gibt es in Sachsen-Anhalt den Zahngesundheitspass für Kinder. Anfangs für zwölf Jahre gültig, ist er jetzt geteilt worden.

Der erste Pass soll vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr, der zweite von der ersten bis zur sechsten Klasse die Jungen und Mädchen begleiten und ihnen ( bzw. ihren Eltern ) ein guter Ratgeber, aber auch eine Gedächtnisstütze für alle Belange der Zahn- und Mundgesundheit sein. Die Pässe – jeweils ein Heft im praktischen Oktavformat – enthalten passend zu jedem Lebensjahr wichtige Hinweise zur Entwicklung der Zähne.

Der Pass sollte bei jedem Zahnarztbesuch, aber auch bei den Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen vorgelegt werden. So wird gesichert, dass jedes Kind die ausreichende Fluoridmenge zur Zahnschmelzhärtung erhält. In den ersten beiden Lebensjahren kann der Kinderarzt, später dann der Zahnarzt in speziell vorgesehenen Tabellen die Prophylaxemaßnahmen vermerken, die vorgenommen oder dem Kind verordnet worden sind. So wird auch eine Überdosierung des Fluorides vermieden. Die Zahngesundheitspässe werden in den Geburtskliniken des Landes zusammen mit dem Kinderuntersuchungsheft und bei den Schuleingangsuntersuchungen kostenlos ausgeteilt.