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Verbraucherschützer bitten Patienten um Mithilfe Arztpraxis sollte nicht für Verkauf herhalten

18.07.2006, 04:56

Leipzig - In einzelnen Arztpraxen wenden sich Ärzte neben ihrem Dienst für die Gesundheit gewinnbringenderen Tätigkeiten zu, bemängelt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Immer wieder berichteten Verbraucher, dass ihnen bei einem Arztbesuch Nahrungsergänzungen, Trinkwasserfilter oder Diätprodukte angeboten wurden. " Wenn Mediziner ihre Praxis als Vertriebsort für solche Produkte nutzen, muss dem Einhalt geboten werden ", fordert Verbraucherschützerin Anne-Katrin Wiesemann. Sie bittet daher Patienten, bis zum 30. September 2006 per Mail ( Adresse: aktion@vzs.de ) ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Die Schilderungen sollen anonym den Ärztekammern und Politikern übermittelt werden, um dieser Praxis frühzeitig entgegenwirken zu können. Nach Angaben der Verbraucherschützer ist es einem Arzt verboten, während der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Nahrungsergänzungen, Arzneimittel – außer unverkäufliche Muster – oder andere Produkte anzubieten, wenn diese nicht wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.

Auch darf das Vertrauen eines Patienten nicht zur Verkaufsförderung von Produkten missbraucht werden. Es ist einem Arzt zwar nicht grundsätzlich verboten, solche Produkte gewerblich zu vertreiben : " Es ist ihm nur nicht erlaubt, die Ausübung seines Berufes mit seinen gewerblichen Interessen zu verbinden. Beides muss streng getrennt werden ", betont Wiesemann.

www.vzs.de