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Internet Über Ärzte nur die Wahrheit sagen

Vorsicht bei der Ärzte-Bewertung: Bei Rechtsverletzung kann die ärtzliche Schweigepflicht aufgehoben werden.

20.02.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Wer seinen Arzt im Internet bewertet, muss bei der Wahrheit bleiben. Einfach zu behaupten, man sei falsch behandelt worden, ist nicht zulässig, erklärt der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann. Es sei denn, es liegt nachweislich ein Kunstfehler vor. Diesen müsste der Patient dann aber beweisen. Auch einen Arzt nur vom Hörensagen zu bewerten, sei nicht erlaubt. „Der Bewertende muss selbst Patient gewesen sein.“

Auf der sicheren Seite sind Patienten dagegen meist mit Werturteilen. Wer sich zum Beispiel von dem Arzt nicht ernst genommen fühlte, darf das in der Regel so in eine Bewertung schreiben. Allzu ausfallend sollte man dabei allerdings nicht werden. „Wenn der Sachbezug fehlt und es offensichtlich nur noch darum geht, jemanden zu beleidigen, handelt es sich möglicherweise um eine Schmähkritik“, sagt Feldmann. Patienten, die schlechte Bewertungen abgeben, sollten sich zudem eines klarmachen: Liegt eine Rechtsverletzung vor, kann die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden, damit sich der Arzt wehren kann.