1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Beipackzettel oder Rätselheft?

Medikamente Beipackzettel oder Rätselheft?

Die Packungsbeilage soll Patienten helfen, ihr Medikament richtig anzuwenden. Doch Fachausdrücke und kleine Sätze überfordern oft.

08.07.2019, 08:48

Hamburg/Berlin (dpa) l „Lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Diesen Ratschlag hat man im Leben vermutlich genauso oft gehört wie ignoriert. Denn das Gespräch mit Arzt oder Apotheker mag noch hilfreich sein. Doch der Beipackzettel vieler Medikamente ist oft eher Rätselheft als leichte Lektüre.

Was schade ist, schließlich beantwortet der Zettel viele wichtige Fragen: Wer darf das Medikament nehmen, wann und wie oft? Welche Nebenwirkungen können auftreten? Doch viele dieser Infos schaffen es einfach nicht zum Empfänger, sagt Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. „Ich vermute mal, dass neun von zehn Patienten den Beipackzettel nicht lesen.“

Kleine Schrift, Bandwurmsätze, Fachausdrücke: „Die Beipackzettel in ihrer heutigen Form überfordern die Patienten oftmals“, sagt Ingrid Dänschel aus dem Vorstand des Deutschen Hausärzteverbands. Grund dafür sei der Versuch der Hersteller, sich juristisch abzusichern.

Tatsächlich gibt es zahlreiche Vorschriften, an die sich Pharmafirmen beim Verfassen der Beipackzettel halten müssen. „Es ist gesetzlich festgelegt, was in den Beipackzetteln drinstehen muss“, erklärt Rose Schraitle vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). „Die Angaben müssen auf Deutsch verfasst sein und die Schrift muss gut lesbar sein.“

Auch die Reihenfolge der Informationen sei vorgeschrieben. Patienten mit Beipackzettel-Erfahrung sollen sich so schneller zurechtfinden. „Und es muss verständlich sein“, sagt Schraitle. „Das ist aber ein Kampf um laienverständliche und trotzdem richtige Formulierungen, den Hersteller und Behörden schon seit Jahrzehnten führen.“

Ideen gab es in diesen Jahrzehnten schon viele. Einen Info-Kasten etwa, der die wichtigsten Infos zusammenfasst. Davon sei man wieder abgerückt, sagt Schraitle – damit die Patienten nicht nur noch den Kasten lesen. „Es ist alles wichtig, was auf dem Beipackzettel steht - es ist nur nicht alles für jeden Patienten wichtig.“

Ingrid Dänschel sieht hier trotzdem die Hersteller in der Pflicht – und fordert einen Kompromiss zwischen Patientenfreundlichkeit und juristischer Absicherung: „Am besten wäre es, wenn der Zettel zumindest teilweise in einer einfacheren Sprache geschrieben und nicht mehr so kleingedruckt wäre – auch das ist für viele Patienten ein großes Problem.“

Bis es so weit ist, sollten Verbraucher und Patienten zumindest einen Teil der Infos beachten, sagt Apotheker Siemsen. Auch wenn es schwerfällt. „Wichtig auf dem Beipackzettel sind einmal die Kontraindikation, also wann ich ein Medikament nicht nehmen darf.“

Dazu kommt natürlich die genaue Anleitung zur Einnahme. Doch selbst da wird es erklärungsbedürftig: „Auf nüchternen Magen“ etwa heißt, dass Patienten vier Stunden nichts gegessen und nur Wasser getrunken haben sollten, wie der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) erklärt. Und „mit viel Flüssigkeit zu sich nehmen“ bezieht sich ausdrücklich auf kaltes oder lauwarmes Wasser, nicht auf heiße oder koffeinhaltige Getränke.

Bei den Einnahmehinweisen steht auch, in welchem Rhythmus Patienten wie viel von einem Medikament nehmen sollen. Bei Antibiotika zum Beispiel sind diese Hinweise entscheidend: „Wenn da drei Mal am Tag, alle acht Stunden steht, sollte ich das auch so nehmen“, sagt Siemsen.