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Gesundheitstipp im November Patientenrechte beim Arztbesuch

06.11.2008, 09:10

Patient und Arzt haben ein gemeinsames Ziel: Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Treten jedoch Unklarheiten zwischen Arzt und Patienten auf, sollten Sie über Ihre Rechte als Patient informiert sein. Welche Rechte und Pflichten gibt es im Arzt-Patienten-Verhältnis? Was ist zu tun, wenn medizinische Fachbegriffe und Diagnosen nicht verstanden werden oder wichtige Fragen beim Verlassen der Praxis offen geblieben sind? Wo kann sich der Patient im Schadensfall beraten lassen und wie kann der Patient eventuelle Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche verfolgen?

Jeder Patient hat einen Anspruch auf angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit dem Patienten abzustimmen. Ein Behandlungserfolg kann dennoch trotz bester Therapie nicht immer garantiert werden. Der Patient ist für seine Gesundheit mitverantwortlich. Dazu gehören eine gesundheitsbewusste Lebensführung, eine frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie eine aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.

Die beste Form einer Verständigung zwischen Arzt und Patient ist das persönliche Gespräch. Es sollte für den Patienten verständlich sein. Spricht der Arzt fachchinesisch, dann sollten Sie ohne Hemmungen nachfragen. Ein Hinweis: Notieren Sie sich im Vorfeld alle Fragen, die Sie mit Ihrem Arzt besprechen wollen. Informieren Sie den Arzt bereits im ersten Gespräch über alle in Zusammenhang mit der Behandlung stehenden Angelegenheiten (zum Beispiel Allergien auf bestimmte Arzneimittel).

In Deutschland gibt es eine Vielzahl individueller Patientenrechte. Diese Rechte sind allerdings oft nicht transparent, da ein Patientengesetz fehlt. Zentrale Patientenrechte sind z.B. das Recht auf Aufklärung, das Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenunterlagen, das Recht auf Schadensersatz im Fall eines Behandlungsfehlers, das Recht auf eine Versorgung nach dem Gebot der Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit, das Recht auf Arzneimittelinformation durch die Packungsbeilage und das Recht auf eine Patientenquittung. Letztgenannte enthält alle erbrachten Leistungen und Kosten, die der behandelnde Arzt bei der Krankenkasse abrechnet. Der Patient kann diese Quittung wahlweise nach jeder Behandlung oder einmal pro Quartal einfordern.

Infos zur Beratung im Schadensfall

Hilfe bei Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler finden Sie bei Ärzte- bzw. Zahnärztekammern, Krankenkassen oder an freien Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen, Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen. In Krankenhäusern ist es sinnvoll, sich an die Patientenbeschwerdestelle zu wenden. In der Regel ist es kostenlos, sich bei den Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen zu informieren.

Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler sowie bei Produkt- und Arzneimittelschäden. Der Betroffene kann sich in jedem AOK-Kundencenter melden. Ein Team aus Juristen und Sozialversicherungsexperten berät mit Hilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung die Patienten.

Weitere Informationen gibt es in den AOK-Kundencentern oder im Internet unter www.aok.de/sachsen-anhalt.