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AOK-Gesundheitstipp im September Vorsicht beim Umgang mit individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL)

03.09.2007, 14:13

Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung bekommen beim Arztbesuch immer öfter Zusatzleistungen gegen private Bezahlung angeboten. Diese zusätzlichen Gesundheitsleistungen werden auch Individuelle Gesundheits-Leistungen" (IGeL) genannt.

Darunter versteht man Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Beim Umgang mit IGeL ist Vorsicht geboten. Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, wie die reisemedizinische Beratung. Viele sind jedoch überflüssig. Einzelne Angebote sind dagegen medizinisch umstritten und können sogar gesundheitsschädlich sein.

Nach einer aktuellen Umfrage des Wissenschaftlichen Institutes der AOK (WidO) unter gesetzlich Krankenversicherten wurden ein Viertel (25,2 Prozent, d. h. mehr als 18 Mio. Versicherte) innerhalb eines Jahres beim Arzt mit Zusatzleistungen konfrontiert. Dabei werden diese Angebote gezielt einkommensstarken Patienten offeriert. Die Betroffenen zeigen sich angesichts der Vermarktung privater Zusatzleistungen in der Arztpraxis häufig verunsichert.

Wichtig ist: Gesetzliche Krankenkassen wie die AOK Sachsen-Anhalt übernehmen grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Die IGeL-Leistungen stellen ein zusätzliches Angebot dar. Ausschlaggebend dabei ist, dass die Leistungen auf Wunsch der Versicherten erbracht werden und nicht medizinisch notwendig sind. Diese Wunschleistungen werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Es handelt sich um einen privaten Behandlungsvertrag, den der Patient mit seinem Arzt schließt und mit seiner Unterschrift dokumentiert. Das heißt aber auch, dass die Kosten für diese Behandlungen privat zu begleichen sind.

Die IGeL-Angebote reichen von zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen über Reisemedizin und Naturheilverfahren bis zu Anti-Aging Maßnahmen.

Weitere Informationen gibt bei der AOK Sachsen-Anhalt im Internet unter www.aok.de/sa oder bei den Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen.