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Gartenabfälle Wohin mit den Laubbergen?

Bald verlieren auch die letzten Bäume ihr Laub. Doch wohin mit den Laubhaufen?

10.11.2017, 01:00

Leipzig (dpa) l Diese Frage stellt sich jedes Jahr wieder. Grundsätzlich dürfen pflanzliche Abfälle von Privatleuten nicht mehr verbrannt werden – wenngleich in diesen Tagen hier und dort die Laubhaufen qualmen. Ein Überblick:

1. Warum dürfen Laufhaufen nicht verbrannt werden?
Die Regelung gilt seit 2015. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt unzulässig und kann bei Verstößen als Ordnungswidrigkeit und daher mit Geldbuße geahndet werden. Bioabfälle müssen getrennt gesammelt werden, um sie besser wiederverwerten zu können. Denn durch das lange Zeit übliche Verbrennen gehe wertvolle Biomasse verloren, argumentieren Umweltschützer und das Bundesumweltministerium. Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder an Wegrändern ist ebenfalls unzulässig.

2. Welche Risiken gehen noch vom Verbrennen aus?
Beim Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen sterben nicht nur Kleintiere, die dort Schutz suchen. Es werden auch viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt, weil das Laub meist noch sehr feucht ist. Es verbrennt dadurch nur unvollständig und verursacht starken Rauch. Abgesehen von der Geruchsbelästigung leiden darunter besonders Allergiker und Menschen mit Atemwegs-erkrankungen.

3. Was soll stattdessen mit dem Laub geschehen?
Am besten ist es, Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Der Kompost kann später wieder auf Beeten oder in Blumentöpfen verteilt werden. Gartenabfälle können auch in der Biotonne entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlungen für Gartenabfall an. Die so gesammelten Bioabfälle werden in zentralen Kompostieranlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet oder dienen als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke.

4. Dürfen Laubsauger verwendet werden?
Das Umweltbundesamt und Umweltschützer etwa vom Nabu raten davon dringend ab. Laubsauger und -bläser seien laut, schmutzig und gefährlich für Tiere und die Gesundheit. Sie können zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden und machen damit so viel Krach wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen zudem Luftschadstoffe, die meist ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Am Boden und im Laub lebende Mikroben, Pilze und Tierkot werden durch solche Gartengeräte fein in der Luft verteilt, was vor allem für die Benutzer gesundheitlich bedenklich ist.

5. Welche Gefahr besteht für Kleintiere?
„Millionenfach werden Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub aufgesaugt und zerstückelt“, warnt der Nabu. Für den Sog werden Luftgeschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmetern pro Minute erzeugt. Da haben vor allem Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Amphibien kaum eine Chance. Bei Geräten mit Häckselfunktion werden die Tiere und Insekten gleich mit zerstückelt. Experten raten daher lieber zu Besen und Rechen.

6. Was ist mit Brauchtums- oder Lagerfeuern?
Für Traditionen wie Oster- oder Maifeuer gibt es in den Kommunen meist besondere Regelungen. Ein offenes Lagerfeuer oder die Verwendung von Feuerkörpern sind nicht grundsätzlich verboten, sofern keine unzulässigen Materialien verbrannt werden wie Haus- und Sperrmüll oder behandeltes Holz.