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Gerichtsurteil Qualmendes Essen ist kein Fehlalarm

Schlägt ein Rauchmelder an, rückt die Feuerwehr aus. Bei einem Fehlalarm stellen sie den Einsatz in Rechnung. Nicht immer dürfen sie das.

30.04.2018, 23:01

Koblenz (dpa) l Brand- oder Rauchwarnmelder reagieren bei Rauchentwicklung mit einem Alarm. Wird ein solcher Alarm aber nicht von einem Feuer ausgelöst, sondern zum Beispiel von verbranntem Essen, darf die Feuerwehr dies nicht ohne Weiteres als Fehlalarm werten und die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

In dem verhandelten Fall schlugen Rauchwarnmelder in einem Seniorenheim in fünf aufeinanderfolgenden Fällen Alarm. Grund für die Alarme waren aber keine Brände, sondern eine starke Rauchentwicklung durch angebranntes Essen. Nach der Alarmierung schalteten Mitarbeiter der Einrichtung die Geräte aus. Dennoch rückte stets die Feuerwehr an. Die Stadt verlangte von der Betreiberin der Senioreneinrichtung für jeden der fünf Feuerwehreinsätze mehr als 600 Euro.

Ohne Erfolg: Entsprechende Kosten könnten nur in Rechnung gestellt werden, wenn eine Brandmeldeanlage einen Falschalarm auslöse, erklärte das Gericht zur Begründung. Dies sei aber hier nicht der Fall gewesen. Außerdem sei es nicht ausgeschlossen, dass es bei solchen Vorfällen auch zu einem Brand kommen könne. Dass in einer solchen Situation die Brandmeldeanlage auslöse, sei gerade deren bestimmungsgemäße Funktion. Daher habe kein Fehlalarm vorgelegen.