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Streitigkeiten Ihr gutes Recht im Sommer

Wer es sich mit Nachbarn und Vermietern nicht verscherzen möchte, sollte wissen, was erlaubt ist und was nicht.

11.05.2018, 23:01

Magdeburg l Im Sommer findet ein Großteil des Alltags draußen statt - die Kinder spielen im Garten, abends wird gemeinsam mit Freunden gegrillt. Hat man einen Nachbarn oder Vermieter, der sich beispielsweise am Lärm der Kinder stört, kann es leicht zu einem Streit kommen. Was noch erlaubt ist und ab wann man sich im Unrecht befindet - hier ein Überblick über die häufigsten Fragen.
Wann darf ich den Rasen mähen?
An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20 und 7 Uhr ist Mähen nicht gestattet. Das schreibt die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung vor. In ländlichen Gebieten und bestimmten Gemeinden gelten zum Teil andere Regeln. Die kann man bei der Gemeinde erfragen.
Ist es erlaubt, in der Gartenlaube zu übernachten?
In den meisten Kleingärten sind Lauben mit maximal 24 Quadratmetern gestattet, ohne Spültoilette. Der Garten und die Laube dürfen nicht ständiger Wohnsitz sein. Gelegentliche Übernachtungen sind aber möglich (so urteilte das Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 13 U 111/00).
Wie häufig darf ich im Sommer grillen?
Wie oft der Grill an sein darf, ist nicht geregelt. Das Amtsgericht Westerstede urteilte beispielsweise, dass Nachbarn es hinnehmen müssen, wenn im Sommer der Grill zweimal im Monat benutzt wird (Az.: 22 C 614/09). Höchstens viermal im Jahr darf das auch nach 22 Uhr sein (OLG Oldenburg, Az.: 13 U 53/02).
Kann ich Zäune mit Lasur streichen?
Solange die Lasuren zulässig sind, dürfen Sie diese verwenden. Gestank muss der Nachbar hinnehmen. Wird er durch länger anhaltende Ausdünstungen krank, kann er dagegen klagen (BGB, § 906, § 1004).
Muss ich Kinderlärm hinnehmen?
Wenn Kinder draußen spielen, müssen Nachbarn das akzeptieren. Denn Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung. (VG Berlin, Az.: 10 K 317/11).
Wie müssen Balkonkästen befestigt werden?
Balkonkästen dürfen zwar an der Außenseite des Balkons angebracht werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass sie bei starkem Wind nicht herunterfallen können (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04).
Darf ich Rankhilfen an der Fassade anbringen?
Aufpassen sollte man bei Rankpflanzen wie Efeu, die Spuren an der Fassade des Mietshauses hinterlassen können. Ob Rankhilfen oder Sichtschutz – Gegenstände, die problemlos wieder entfernt werden können, sind auf dem Balkon erlaubt. Generell sollte man sich bei den Nachbarn oder dem Vermieter rückversichern.
Bäume des Nachbarn nehmen mir auf dem Balkon das Licht. Muss ich das akzeptieren?
Dass Bäume in die Höhe wachsen und Schatten werfen, liegt in der Natur der Sache. Nachbarn können eine Fällung nicht verlangen. Schatten muss hingenommen werden – es gibt aber Ausnahmen (BGH, Az.: V ZR 229/14).
Darf ich Zäune mit Stacheldraht versehen?
Nein. Der Stacheldraht gefährdet die öffentliche Sicherheit, da sich besonders Kinder daran verletzen könnten. (VG Koblenz, Az.: 7 K 2595/05.KO).
Darf mein Nachbar Feste feiern?
Ja. Feste sind zu dulden. Ab 22 Uhr sollte aber Zimmerlautstärke herrschen (LG Frankfurt, Az.: 2/21 O 424/88).
Was tun, wenn der Fußball beim Nachbarn landet?
Sie müssen vorher klingeln, erst dann dürfen Sie den Ball holen (LG München, Az.: 505454/03).
Ist es erlaubt, auf dem Balkon zu rauchen?
Ja, grundsätzlich schon – solange man die Nachbarn dabei nicht beeinträchtigt. Sonst kann es passieren, dass man zwischen bestimmten Zeiten gar nicht mehr rauchen darf (BGH, Az.: VZR 110/ 14).
Darf ich einen Sichtschutz errichten?
Kommt darauf an! In vielen Bundesländern sind nur bis zu 1,80 Meter hohe Wände an Balkon oder Terrasse erlaubt. Besser vorher beim Vermieter erkundigen (OLG Köln, Az.: 16 Wx 3/98).
Dieser Text wurde im Bauer-Magazin "Mach mal Pause" veröffentlicht.