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Telefonforum Wenn der Nachbar nervt

Was tun, wenn der Nachbar durch Lärm oder Grillqualm stört? Experten antworten im Volksstimme-Telefonforum.

23.05.2017, 23:01

Was tun, wenn der Nachbar durch Lärm oder Grillqualm stört? Was dürfen Grundstücksbesitzer, was nicht? Auskunft gaben im Volksstimme-Telefonforum Peter Ohm und Hagen Luwig vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer sowie die Magdeburger Rechtsanwältin Marion Hannebohm.

Mein Nachbar hat unmittelbar an der Grundstücksgrenze eine Luftwärmepumpe installiert. Der von ihr ausgehende Lärm beeinträchtigt uns vor allem während der Nachtruhe sehr. Können wir dagegen vorgehen? 

Ja. Erstens können Sie darauf bestehen, dass Ihr Nachbar die Wärmepumpe mindestens drei Meter entfernt von der Grundstücksgrenze aufstellt. Grundlage dafür ist die Bauordnung Sachsen-Anhalt. Demnach gilt dieser Grenzabstand nicht nur für Gebäude, sondern auch für Anlagen, von denen eine Wirkung wie von einem Gebäude ausgeht. Mehrere Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass darunter auch Luftwärmepumpen fallen.

Zweitens darf in einem Wohngebiet der von der Wärmepumpe verursachte Lärmpegel an Ihrem Haus zum Beispiel nachts 35 Dezibel nicht überschreiten. Festgelegt ist das in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Und selbst bei Einhaltung des Grenzwertes kann der Lärm im konkreten Einzelfall unzulässig sein, wenn er sich deutlich vom Umgebungspegel unter anderem hinsichtlich der Frequenz unterscheidet. Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn darüber. Oft hilft schon, wenn die Ausblasrichtung der Wärmepumpe verändert wird. Auch das Aufstellen auf einer Rasenfläche dämmt den Schall.

Unsere beiden Enkel spielen auf unserer großen Rasenfläche im Garten gern Fußball. Wie verhält man sich richtig, wenn der Ball dabei mal zum Nachbarn fliegt?

Das hängt auch immer etwas vom generellen Verhältnis zum Nachbarn ab. Eigentlich dürfen Sie nicht einfach den Garten des Nachbarn betreten, um den Ball zu holen. Denn im schlimmsten Fall kann der Nachbar Sie dann wegen Hausfriedensbruchs anzeigen. Einige Gerichte haben aber auch schon geurteilt, dass der Nachbar im Sinne des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses im Einzelfall ein kurzes Betreten des Gartens zu dulden hat. Besser ist es, den Nachbarn vorher zu fragen. Das gilt erst recht, wenn er anwesend ist.

Wenn die Nachbarskinder im Garten spielen, fliegt ihr Ball mitunter nicht nur einmal am Tag auf unsere Terrasse. Wir wollen das jetzt nicht mehr hinnehmen. Wie ist die rechtliche Lage?

Fliegt der Ball nur ab und zu auf Ihr Grundstück, sollten sie Nachsicht üben. Passiert das jedoch häufig, können Sie vom Nachbarn die Unterlassung fordern. Oft hilft schon ein Ballfangnetz. Ohnehin haftet der Nachbar, wenn durch einen straff geschossenen Ball Schaden auf Ihrem Grundstück verursacht wird. Einbehalten dürfen Sie den Ball aber auf keinen Fall.

Mein Nachbar hat mindestens zehn Katzen, die auch in unserem Garten herumstreunen. Kann ich vom Nachbarn eine Einzäunung verlangen?

Bei einer solchen Anzahl von Katzen können Sie sich darauf berufen, dass Sie wesentlich beeinträchtigt sind, und eine Einfriedung vom Nachbarn verlangen. Soweit baurechtlich nicht anders vorgeschrieben, muss er sich bei der Art und Weise der Einfriedung nach der Ortsüblichkeit richten. Ist eine solche nicht festzustellen, kann in Sachsen-Anhalt ein bis zu zwei Meter hoher Zaun errichtet werden. Möglicherweise hilft aber auch eine solche Einzäunung nicht gegen Katzenausflüge.

Ich habe vor einem Jahr mein neues Haus bezogen und möchte mein Grundstück jetzt einzäunen. Was muss ich dabei beachten?

Generell darf jeder sein Grundstück einzäunen. Die Einfriedung muss auf eigenem Grund erfolgen, es sei denn, man einigt sich mit dem Nachbarn darüber, den Zaun auf die gemeinsame Grenze zu stellen. Die Art und Weise der möglichen Einzäunung wird oft in Bebauungsplänen oder kommunalen Satzungen geregelt. Dazu sollten Sie sich im Bauamt erkundigen. Ansonsten haben Sie sich danach zu richten, wie Zäune und Mauern in Ihrem Wohngebiet ortsüblich gestaltet sind. Lässt sich eine solche Ortsüblichkeit nicht feststellen, kann in Sachsen-Anhalt ein bis zu zwei Meter hoher Zaun errichtet werden.

Mein Nachbar nebelt mich beim Grillen regelrecht ein und lässt nicht mit sich reden. Kann ich ihn verklagen?

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist in Sachsen-Anhalt eine Klage nur möglich, wenn zuvor eine Schiedsstelle, ein Rechtsanwalt oder ein Notar vergeblich versucht habt, den Streit zwischen den Nachbarn einvernehmlich zu lösen. Nun zum Grillen: Da gibt es sehr unterschiedliche Gerichtsurteile. Gegen eine erheblich störende Rauch- und Geruchsbelästigung können Sie jedoch auf jeden Fall vorgehen. Vielleicht finden Sie mit Hilfe der Schiedsstelle einen Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können.

Mein Nachbar hat jetzt drei Apfelbäume etwa einen halben Meter von unserer Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt. Das ist mir viel zu nah. Kann ich dagegen einschreiten?

Ihr Nachbar sollte bedenken, dass ein Apfelbaum, natürlich abhängig von Sorte und Baumschnitt, meist über fünf Meter hoch wird. Und laut Nachbarrecht von Sachsen-Anhalt müssen Bäume und Sträucher mit einer Wuchshöhe zwischen fünf und 15 Metern einen Abstand von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück haben. Bei einer Baumhöhe von über 15 Metern gilt sogar ein Grenzabstand von sechs Metern. Gemessen wird von der Mitte des Stammes aus. Sie sollten Ihren Nachbarn also schnellstens auffordern, die Bäume zurückzusetzen. Der neue Standort sollte zudem so gewählt werden, dass es später auch keinen Ärger mit Ästen gibt, die auf Ihr Grundstück überhängen.

Unmittelbar an meiner Grundstücksgrenze steht eine über zehn Meter hohe Linde, der vorgeschriebene Abstand wird also nicht eingehalten. Kann ich vom Nachbarn verlangen, dass er sie absägt?

Nach Ihrer Schilderung steht die Linde bereits länger als fünf Jahre. Deshalb ist Ihr Anspruch auf eine Beseitigung des Baumes verjährt. Sie können jedoch eventuell einen angemessenen Rückschnitt verlangen, allerdings nur, wenn der Naturschutz oder Baumschutzordnungen der Kommune dem nicht entgegenstehen.

Mein Nachbar möchte, dass ich meinen an der Grundstücksgrenze stehenden Rittersporn entferne und erzählt etwas von Mindestabständen. Ist er im Recht?

Nein. Die im Nachbarrechtsgesetz festgelegten Mindestabstände zur Grundstücksgrenze gelten nur für Bäume und Sträucher. Rittersporn und andere Stauden zählen ebenso wie Sonnenblumen nicht dazu. Anders liegt der Fall bei Bambus. Er ist zwar biologisch ein Gras, wird juristisch in der Regel jedoch als Gehölz gewertet.

Der neue Rasenroboter meines Nachbarn ist viele Stunden am Tag unterwegs, und sein monotones Geräusch empfinde ich als störend. Gibt es dafür schon Gesetze, die Einhalt gebieten?

Auch für den Rasenroboter gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Danach ist Rasenmähen montags bis sonnabends zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Auch kann eine Mittagsruhe vorgeschrieben sein, die je nach gemeindlicher Regelung meist zwischen 12 und 14 Uhr oder zwischen 13 und 15 Uhr liegt. Wenn Ihr Nachbar das beachtet, haben Sie keinen Unterlassungsanspruch, zumal der Roboter wahrscheinlich alle gesetzlichen Grenz- und Richtwerte einhält.

Mein Nachbar hält mehrere Hunde, die uns mehrere Stunden am Tag mit ihrem Gebell nerven. Können wir dagegen etwas unternehmen, zumal er anscheinend auch Nachwuchs züchtet?

Zunächst wäre zu prüfen, ob das Halten mehrerer Hunde in Ihrem Wohngebiet ortsüblich und zulässig ist, zumal die Hundehaltung in Ihrem Fall anscheinend über eine reine Freizeitbeschäftigung hinausgeht. Zur Lärmbelästigung ist zu sagen: Gelegentliches Hundegebell muss in der Regel hingenommen werden. Allerdings darf der Nachbar durch anhaltendes Gebell nicht wesentlich gestört werden.

Doch was heißt das? Die Rechtsprechung dazu ist unterschiedlich. Die Grenze liegt jedenfalls bei unbegrenztem Hundegebell, durch das der Nachbar möglicherweise sogar gesundheitliche Folgen für sich befürchten muss. Dann gibt es einen Unterlassungsanspruch. Der Hundehalter muss sich dann überlegen, wie er dem nachkommen kann, sonst können ihm mit einem Unterlassungsurteil Vorgaben gemacht werden. Ich empfehle auf alle Fälle, über einen gewissen Zeitraum ein Protokoll der Lärmbelästigung zu führen und möglichst von Zeugen abzeichnen zu lassen.